Die Beamten der Wiesn-Wache wurden in den späten Abendstunden des 31.08.2009 zu zwei Schlägereien gerufen. Dabei war es jeweils der gleiche Grund für die Rauferei. Das spätere Opfer rempelte in Volksfestgetümmel unabsichtlich gegen den späteren Haupttäter, woraufhin dieser sofort zuschlug. Aus dieser Situation heraus entstanden dann mehr oder weniger große Raufereien. Auffallend dabei ist auch, dass die Haupttäter jeweils erheblich unter Alkoholeinfluss standen.
Diese Schläger haben mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen. Neben dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und den privatrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Geschädigten werden in diesen Fällen auch Betretungsverbote durch die Stadt Mühldorf für dieses und evtl. künftige Volksfeste ausgesprochen. Wobei ein Verstoß gegen das Betretungsverbot mit einem Zwangsgeld von 500 Euro geahndet wird. |