Tarifabschluß bei den Gebäudereinigern
Erschienen am: 31.10.2009
Wir hatten vor zwei Wochen über den Streik bei den Gebäudereinigern berichtet. Nun wurde eine Einigung erzielt.

"Nach 19 Warnstreik-Tagen und einer guten Woche Arbeitskampf hat die IG BAU ein beachtliches Tarifergebnis mit den Arbeitgebern vereinbaren können. Ausschlaggebend war, dass die Streikbereitschaft und die Motivation die Arbeitgeber beeindruckt haben. Sie hätten nicht gedacht, dass Ihr sie für Ihre Interessen mit solchem Kampfgeist einsetzt. Darauf können wir alle stolz sein." sagt Richard Fischer, Sektretär der IG-Bau. Und weiter: "Und das Schöne ist: Wir alle sind stärker geworden in diesem Tarifkonflikt. Viele neue Mitglieder sind in den letztenWochen zur IG BAU gekommen. Es lohnt sich, in der Gewerkschaft zu sein. Das zeigt das Tarifergebnis sonnenklar."

Was wurde erreicht? Hier die Eckpunkte:

Eine Lohnerhöhung, die sich sehen lassen kann

Ab dem 1. Januar 2010 gibt es imWesten eine Lohnerhöhung um 3,1 Prozent. Ab dem 1. Januar 2011
kommen noch einmal 1,8 Prozent dazu. Also insgesamt um 4,9 Prozent.
Im Gebiet der Neuen Bundesländer (ohne Berlin) werden die Löhne sogar um 3,8 Prozent und ab dem

1. Januar 2011 um 2,5 Prozent angehoben. Insgesamt sind das 6,3 Prozent. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen Im gesamten Bundesgebiet werden die Ausbildungsvergütungen am 1. Januar 2010 um 15,00 Euro (1. Ausbildungsjahr), bzw. 20,00 Euro (2. Ausbildungsjahr) und 25,00 Euro (3. Ausbildungsjahr) erhöht. Ab dem 1. Januar 2011 kommen noch einmal 10,00 bzw. 15,00 oder 20,00 Euro dazu.

Die Branche hat auch weiterhin Mindestlöhne. Die Löhne der Lohngruppen 1 und 6 werden Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Die Tarifvertragsparteien werden gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit zum 1. Januar 2010 beantragen.

Es gibt den Einstieg in eine betriebliche Altersversorgung. Für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden des Gebäudereiniger-Handwerks öffnet der Tarifvertrag eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss. Dies ist ein wichtiger

Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut in der Branche.

Tarifvertragliche Regelungen für Angestellte sind auf demWeg. Die Tarifparteien haben sich auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, die denWeg zu Rahmen- und Gehaltstarifen für Angestellte ebnet.

Wer gestreikt hat, wird nicht gemaßregelt

Vereinbart wurde ein Verbot der Maßregelung von Arbeitnehmern, die sich an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt haben. Dieses Verbot schließt auch das Verbot der Versetzung ein.

Dieser Lohntarifvertrag kann erstmals zum 31. Dezember 2011 gekündigt werden. Die Tarifparteien haben
für dieses Verhandlungsergebnis eine Erklärungsfrist bis zum 10. November 2009 vereinbart.