MdB Stephan Mayer begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zur Verfassungswidrigkeit
der Berliner Ladenöffnung an den Adventssonntagen
Erschienen am: 03.12.2009
Mühldorf/Berlin.(gö)
Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer sieht sich in Sachen Ladenschluss durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht bestätigt. Dieses hat die Berliner Ladenöffnungsregeln an den vier Adventssonntagen für verfassungswidirg erklärt. Mayer: "Der Sonntag und kirchliche Feiertage gehören zu unserer christlich geprägten europäischen Kultur."

Diese müssen, so der Heimatabgeordnete, geschützt sein und der Familie und der Pflege der Gemeinschaft gehören. Mayer kann auch keinen großen wirtschaftlichen Mehrwert bei erweiterten Öffnungszeiten erkennen: "Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden."

Die bayerische Regelung sei vollkommen ausreichend. Jede Gemeinde dürfe jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonn- bzw. Feiertage anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen zulassen. "Damit ist klar: Die Sonn- und Feiertagsarbeit muss die Ausnahme bleiben", so Stephan Mayer.