WALDKRAIBURG. In der Nacht zu Donnerstag, 10. Dezember 2009, gegen 00.30 Uhr wurde der Notarzt zu verletzten Personen nach Waldkraiburg gerufen. Die Rettungskräfte fanden eine 37-jährige Frau sowie zwei Kinder im Alter von 6 und 11 Jahren verletzt in dem Einfamilienhaus.
Nach den bisherigen Ermittlungen wurde der getrennt lebende 42-jährige Ehemann der 37-jährigen Waldkraiburgerin gegen 00.25 Uhr von seiner Ehefrau angerufen, sie hätte die Kinder und sich selbst verletzt.
Beim Eintreffen in der Birkenstraße fand der Ehemann die beiden verletzten Kinder und auch seine verletzte Frau. Der 11-jährige Sohn wies Stichverletzungen im Brustbereich auf, der 6-jährige schien äußerlich unverletzt war aber nicht ansprechbar. Die Frau saß mit geöffneten Pulsadern im Bad. Die Verletzten wurden stabilisiert und in verschiedenen Kliniken untergebracht.
Die Gesamtumstände deuten auf eine Verzweiflungstat der 37-jährigen Frau hin. Sie ist seit längerer Zeit körperlich erkrankt und psychisch labil. Sie hat wohl die Trennung von ihrem Ehemann nicht verkraftet. Möglicherweise sah sie als einzigen Ausweg die Tötung von ihren Kindern und sich selbst.
Seit den Nachtstunden führt die Kripo Mühldorf intensive Ermittlungen zum Tathergang sowie zu Motiv und Hintergründen der schrecklichen Tat.
Ergänzung 16 Uhr:
Nach neuen Erkenntnissen der ermittelnden Beamten der Kripo Mühldorf befinden sich alle drei Personen außer Lebensgefahr.
Als Tatwaffe wurde ein Messer verwendet. Der elfjährige Bube wurde vom Vater im Schlafzimmer, der Sechsjährige Bube im Erdgeschoss aufgefunden. Der Sechsjährige war zum Auffindzeitpunkt nicht ansprechbar, jedoch nicht bewusstlos. Vermutlich wurde ihm eine unbekannte Menge noch nicht näher zu bezeichneter Tabletten verabreicht.
Nachtrag 11.12.09:
Die 37-jährige Mutter wurde am Freitag, 11. Dezember 2009, dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Traunstein vorgeführt. Dieser verfügte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
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