MdB Stephan Mayer: "Reform der Sicherungsverwahrung nötiger denn je"
Gefährliche Sexualstraftäter nicht länger in Freiheit! - Vorfall in Töging nicht vergessen
Erschienen am: 18.01.2010
Mühldorf/Berlin.(gö)
"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der hoch gefährliche Sexualstraftäter Karl D. in Freiheit bleiben darf, ist für einen normalen Bürger nicht mehr verständlich. Sie ist ein Schlag in das Gesicht aller Opfer von Sexualstraftaten." Dies betont Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer. Die Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung müsse so schnell als möglich überarbeitet werden.

MdB Mayer, der an den Koalitionsverhandlungen mit der FDP von CSU-Seite federführend teilgenommen hatte, verweist auf den Koalitionsvertrag, der die Einführung einer nachträgliche Sicherungsverwahrung beinhaltet. Er fordert die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf, unverzüglich zu handeln.

Ziel einer Reform könne dabei nur sein: Wer ein hoch gefährlicher Sexualstraftäter ist, muss dauerhaft durch ein Gericht eingesperrt werden können. Hier könne es keine Kompromisse geben. Es darf, so Stephan Mayer, nicht sein, dass die Sicherungsverwahrung hoch gefährlicher Sexualstraftäter vom Vorliegen neuer Tatsachen, der Einhaltung irgendwelcher Fristen oder sonstiger Zufälligkeiten abhängt.

Karl D. ist von Gutachtern als hoch gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft. Der heimische Bundestagsabgeordnete abschließend: "Es muss möglich sein, dass wir unsere Frauen und Kinder vor solchen Schwerverbrechern schützen. Der Rechtsstaat darf nicht in erster Linie für die Täter da sein."