In den Medien ist immer wieder von Missbrauch und Gewalt gegenüber Kindern zu hören und zu lesen. Eine besonders wichtige Aufgabe erfüllen in diesem Zusammenhang die verschiedenen Jugendeinrichtungen, denn sie sind es, die in erster Linie Kinder und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt schützen sollen. Der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ ist in § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt.
Wie Kinder und Jugendliche am besten geschützt werden können, stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung mit anschließender Podiumsdiskussion, zu der das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landratsamtes Altötting (Kreisjugendamt) am 1. März 2010 in den Stadtsaal Neuötting geladen hatte.
|
Von links: Ullrich Lichtenegger (Landratsamt Altötting, Amt für Kinder, Jugend und Familie), Waltraud Himpsl-Philibert, (Amt für Kinder, Jugend und Familie, Koordinierende Kinderschutzstelle), Dr. Heinz Kindler |
Der Diplom-Psychologe Dr. Heinz Kindler, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Jugendinstitut in München, gab in einem Vortrag einen Einblick in den Bereich der Kindeswohlgefährdung. Verantwortliche im medizinischen Bereich sowie bei Schulen und Kindertagesstätten wurden einerseits über ihre Handlungsverpflichtungen und zum anderen über die zur Verfügung stehenden Hilfs- und Schutzkonzepte informiert.
Bei der anschließenden Podiumsdiskussion, an der die Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin Dr. Helen A. Castellanos, der Familienrichter am Amtsgericht Altötting Dr. Hans Heiß, der Referent Dr. Heinz Kindler sowie der Leiter des Kreisjugendamtes Ullrich Lichtenegger teilnahmen, konnten zahlreiche konkrete Fragen zum Thema Kindeswohlgefährdung beantwortet werden.
Mit ca. 140 Teilnehmern aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen war die Veranstaltung sehr gut besucht.
|