Berlin/Mühldorf [gö] Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer drängt auf schnelle gesetzliche Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Durch den Prozess gegen den rückfälligen Sexualstraftäter, der in Töging ein 16-Jähriges Mädchen vergewaltigte und mit 30 Messerstichen fast ermordet hätte, sei das Thema der nachträglichen Sicherungsverwahrung wieder verstärkt in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt.
Hinzu kommt ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen jugendlichen Straftäter bestätigt hat.
Auch der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall zeigt nach Ansicht von Bundestagsabgeordnetem Stephan Mayer, dass es Straftäter gibt, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung darstellen.
Mayer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe: "Der Gesetzgeber hat die Pflicht, die Bevölkerung vor weiteren Taten auch solcher Personen zu schützen." Dieser Pflicht ist die Große Koalition auf Betreiben der CSU nachgekommen. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende gesetzliche Regelung bestätigt.
Wie der heimische Bundestagsabgeordnete betont, herrscht in der Bevölkerung angesichts jüngster Freilassungen von weiterhin gefährlichen Straftätern allerdings gleichwohl zunehmend Verunsicherung und Unverständnis. Stephan Mayer: "Die Bundesministerin der Justiz bleibt daher aufgefordert,entsprechend der Koalitionsvereinbarung zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen, um weitere gesetzliche Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung zu schließen." |
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