Der Zuständigkeitsbereich der PI Mühldorf umfasst 19 Gemeinden mit ca. 59000 Einwohnern. Unfälle auf der Autobahn sind in der nachfolgenden Statistik nicht enthalten. Die Vergleichszahlen des Vorjahres 2008 sind jeweils in Klammern angegeben.
Insgesamt ereigneten sich im vergangenen Jahr 1362 ( 1340) Unfälle, was eine geringfügige Steigerung von 1,6 % bedeutet.
Generell unterteilen sich die Unfälle nach der Schwere der Folgen in 238 (240) Unfälle mit Personenschaden, 323 (322) Unfälle mit hohem Sachschaden und 801 ( 778) Kleinunfälle, wobei in dieser Kategorie allein über 500 Wildunfälle zu verzeichnen waren.
Die Entwicklung der Unfallzahlen bei den Verletzten und Getöteten ist erfreulicherweise rückläufig.
Bei den Leichtverletzten erfolgte ein Rückgang um 2,3 % auf 249 (258), bei den Schwerverletzten sogar um 12,6 % auf 62 (71). Die Zahl der Getöteten bei Verkehrsunfällen sank auf 8 (9).
Eine leichte Steigerung fand bei den Unfällen unter Alkoholeinfluss statt. Waren es 2008 noch 27 Unfälle, so stieg die Anzahl 2009 auf 28 Unfälle.
Bei Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol im Spiel war, kamen 2 Personen ums Leben und 13 wurden verletzt.
10 dieser 28 Alkoholunfälle wurden von jungen Erwachsenen im Alter von 18 – 24 Jahren verursacht. Bei einem Bevölkerungsanteil von nur ca. 8 %, ist diese Personengruppe überproportional hoch am Unfallgeschehen beteiligt. Besonders drastisch zeigt sich dies auch bei den Unfällen mit Personenschaden.
Von 238 Unfällen waren in 67 Fällen junge Erwachsene die Unfallverursacher, d.h., sie verursachten im hiesigen Bereich 28 % aller Unfälle mit Personenschaden. Noch deutlicher zeigt sich diese negative Tendenz bei den Unfällen mit Getöteten; bei 4 von 8 tödlichen Verkehrsunfällen war diese Altersgruppe Hauptunfallverursacher.
Besonders auffallend ist die Entwicklung bei den Unfallfluchten. Bei den genannten 1362 Unfällen entfernten sich 215 Unfallverursacher, oftmals nach kleineren Parkremplern, unerlaubt von der Unfallstelle. In 78 Fällen führten die Ermittlungen der Polizei aber zum Erfolg und die Verursacher konnten zur Anzeige gebracht werden. Dass es sich „beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort“, so die genaue Bezeichnung des § 142 StGB, nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, stellten die Unfallverursacher bald fest: Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen, Verlust des Versicherungsschutzes war oftmals die Folge. Den Verkehrsteilnehmern wird deshalb empfohlen, auch kleinere Schadensfälle, bei denen der Geschädigte nicht vor Ort ist, vorsorglich der Polizei zu melden.
Im langjährigen Vergleich zeichnet sich im Bereich der PI Mühldorf eine positive Entwicklung ab.
Negativen Entwicklungen, z.B. bei den Geschwindigkeits- und Alkoholunfällen, wird auch in Zukunft durch verstärkte, zielorientierte Kontrollen der hiesigen Polizei entgegengewirkt.
Weiterhin wird versucht, in Zusammenarbeit mit Gemeinden, dem Landkreis und den staatlichen Bauämtern, Unfallhäufungsstellen rechtzeitig zu erkennen und wenn möglich durch bauliche Maßnahmen zu entschärfen.
Johann Rabl, Polizeihauptkommissar, Sachbearbeiter Verkehr
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