Die Schuleingangsuntersuchung ist die einzige deutschlandweite Untersuchung im Leben eines Menschen, bei der Daten zur Entwicklung Inanspruchnahme von Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Krankheiten aller Kinder erhoben werden. Diese Daten, die in anonymisierter Form an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitergegeben werden, stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Präventionsprogramme, aber auch für viele politische Weichenstellungen dar. Aus dieser Untersuchung kommen beispielsweise auch die Daten zu deutschlandweiten Gewichtstrends und Größenentwicklung von Kindern.
Aber auch wichtige regionale Informationen sind daraus ablesbar. So wird sichtbar, dass in diesem Jahr nur 6 von den 1035 Schulpflichtigen keinen Kindergarten besucht haben. Die Versorgung mit Kindergartenplätzen und vor allem auch die Inanspruchnahme der Plätze liegt damit im Landkreis bei 99,4%.
Auch zur Geschwistersituation in den Familien gibt es Daten. 25 % der untersuchten Kinder wachsen als Einzelkinder auf, 46% haben einen Bruder oder eine Schwester, 23% zwei. Drei und mehr Geschwister haben nur 10% der Schulanfänger.
Neben diesem Dateneffekt hat die Schuleingangsuntersuchung aber vor allem das einzelne Kind und seine Eltern im Blick. So wurde im Landkreis Mühldorf bei 69 Kindern im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung eine Einschränkung des Hörvermögens festgestellt, die vorher den Eltern nicht bekannt war. 73 der untersuchten Schulanfänger zeigten erstmals eine Einschränkung des Sehens im apparativen Sehtest bzw. es wurde ein Schielen festgestellt, das bisher noch nicht diagnostiziert war.
In diesen Fällen wurde eine weitere fachärztliche Kontrolle und Abklärung veranlasst, denn gutes Hören und Sehen sind eine grundlegende Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulstart.
Durch verstärkte Kooperation von Eltern, Schulen und Kindergärten ist es heuer gelungen, im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung fast alle im Landkreis wohnenden Schulanfänger zu erreichen.
Seit 2009 ist in Bayern die Schuleingangsuntersuchung eine Pflichtuntersuchung. Dies ist gesetzlich im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz festgelegt. Kinder, die auf freiwilligem Wege nicht erreicht werden, müssen an das Amt für Jugend und Familie zur weiteren Nachforschung gemeldet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle in Bayern wohnenden Kinder vor Schulbeginn zumindest einmal von einem Arzt untersucht werden.
"Zum Glück muss dieser Weg bei uns nur in ganz wenigen Ausnahmefällen beschritten werden. Unsere Kooperation mit Schulen, Eltern und Kindergärten funktioniert ganz ausgezeichnet", so Dr. Cornelia Erat, zuständige Ärztin im Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst des Gesundheitsamtes. Eltern, denen die entsprechende Bescheinigung über die Schuleingangsuntersuchung zur Vorlage bei der Schule noch fehlt, werden gebeten, sich dringend mit dem Gesundheitsamt unter der Tel.Nr. 08631/699-531 in Verbindung zu setzen.
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