MdB Stephan Mayer will Nägel mit Köpfen machen - Neuer Feuerwehrführerschein auf dem Weg
Erschienen am: 20.07.2010
Mühldorf.(gö) Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer will, dass endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden und die lang diskutierten Erleichterungen beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins nun durchsetzen. Deshalb begrüßt der Heimatabgeordnete einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, den Minister Dr. Peter Ramsauer jetzt auf den Weg gebracht hat.

Mayer, innenpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe: "Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit zur Rettung von Gut und Leben. Gerade in den ländlichen Räumen muss der Nachwuchs gefördert werden". Junge Feuerwehrmänner sollen schon bald große Feuerwehrautos bis 7,5 Tonnen fahren dürfen.

MdB Stephan Mayer hatte in Sachen Feuerwehrführerschein regen Kontakt mit den Feuerwehren der Region gehalten, um die Erfahrungen aus der Praxis ins Gesetz mit einzubringen.
Stephan Mayer bei einem Gespräch mit den Kreisbrandräten Werner Huber, Altötting und Karl Neulinger, Mühldorf

Suchte bei den Vorberatungen stets den Kontakt mit der Praxis: Stephan Mayer bei einem Gespräch mit den Kreisbrandräten Werner Huber, Altötting und Karl Neulinger, Mühldorf
Mit dem Gesetzentwurf wird der vereinfachte Zugang zur Fahrerlaubnis für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht möglich. „Die Länder haben dann die Handhabe, dies umzusetzen. So können Kosten gespart und Nachwuchsproblemen entgegengewirkt werden.


Damit alles ganz schnell geht, sollen, so Mayer, noch im Sommer die Ressortabstimmung sowie die Anhörung der Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf stattfinden. Für Frühherbst ist dann die Kabinettsvorlage geplant.

Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und Rettungsdienste aufrecht zu erhalten, soll daher die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen geschaffen werden. Grundlage ist eine spezifische Ausbildung und Prüfung. Die Umsetzung und Ausgestaltung wird den Ländern freigestellt.

Stephan Mayer abschließend: "Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Umsetzung im Sinne der bayerischen Feuerwehren erfolgt."

Zusatzinformationen:

Den Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für große Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich.

In Deutschland gibt es rund 1,3 Millionen aktive Feuerwehrleute, davon gehören eine Million zu den Freiwilligen Feuerwehren, die in 33 000 Feuerwachen (davon in Bayern etwa 8100) ihren Dienst wahrnehmen. In Bayern haben die Freiwilligen Feuerwehren rund 320 000 aktive Mitglieder. Während in Bayern auf 1000 Einwohner 25,7 Freiwillige Feuerwehrleute entfallen, sind dies zum Beispiel in Baden-Württemberg 9,9, in Nordrhein-Westfalen 4,6 oder in Niedersachsen 16,1. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 12,56.