Mettenheim.(gö)
"Freie Berufe on tour" ist eine neue bundesweite Veranstaltungsserie, die Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer gemeinsam mit dem Bundesverband der Freien Berufe ins Leben gerufen hat. Die erste Gesprächsrunde fand in Mayers Wahlkreis beim Kreuzerwirt in Mettenheim statt. Als weitere kompetenten Ansprechpartner standen ihm dabei der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe Dr. Ulrich Oesingmann aus Dortmund und der bayerische Vizepräsident des Verbandes und Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer Michael Schmid aus Prien zur Seite.
Stephan Mayer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Freie Berufe" im Parlamentskreis Mittelstand, skizzierte eingangs die Bedeutung dieser Berufsgruppe. So gebe es in Deutschland 1,1 Millionen Freiberufler, die wiederum 2,7 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und über 125.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Hinzu kommen 220.000 Familienangehörige, die in Praxen und Kanzleien mitarbeiten.
Dr. Ulrich Oesingmann verdeutlichte die Vielfalt der Freien Berufe , die in Selbstverwaltung darauf achten, dass die Qualität der erbrachten Leistungen erhalten bleibt. Der Staat sei für die Rahmenbedingungen zuständig, nicht für die Ausübung. Hier besitze jede Berufsgruppe mehr Sachverstand. Der Präsident lobte ausdrücklich den Einsatz von MdB Stephan Mayer für die Beibehaltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die die Architekten vor Dumping schützt. Dem pflichtete Architekt Klaus Seidel aus Mühldorf bei.
Landeszahnärztekammerpräsident Michael Schmid forderte ein stärkeres Miteinander der Freiberufler. Er warnte vor der "Deprofessionalisierung" durch Bachelor und Master-Abschlüsse an den Universitäten.
Dr. Matthias Gebauer, Obmann der Zahnärzte im Landkreis Mühldorf am Inn, kritisierte die "immer stärkeren gesetzlichen Regulierungen und Kontrollmechanismen bis in die Therapiefreiheit hinein."
MdB Stephan Mayer abschließend: "Veranstaltungen wie Freie Berufe on tour zeigen, dass es bei allen Freien Berufen ähnliche Problemstellungen aber auch gemeinsame Stärken gibt. Wir wollen die Öffentlichkeit, aber auch die eigenen Reihen stärker über die Bedeutung der Freien Berufe informieren."
Was alles zu den Freien Berufen zählt:
Altenpfleger, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt Architekt, aber Gewerbe, wenn ein Architekt schlüsselfertige Bauten erstellt Arzt
Bauingenieur
Baustatiker
Beratender Volks- und Betriebswirt
Bildberichterstatter
Biologe
Buchprüfer, vereidigt
Bücherrevisor, vereidigt
Dentist
Designer
Diätassistent
Dolmetscher
EDV-Berater
Ergotherapeut
Fahrschule, aber Gewerbe: wenn der Inhaber einer Fahrschule keinen Fahrlehrerschein besitzt.
Hebamme
Heilpraktiker
Handelschemiker
Ingenieur,
Innenarchitekt
Interviewer
Journalist
Kameramann
Krankengymnast
Krankenpfleger, aber Gewerbe, wenn keine gesetzlich begründete Erlaubnis erforderlich ist und das Gesundheitsamt die Tätigkeit nicht überwacht (z.B. häuslicher Pflegedienst)
Künstler, aber Gewerbe soweit werbeaktiv, z.B. Mitwirkung an Werbefilm ohne eigenschöpferische Leistung, Überlassen von Fotos u.ä.
Lehrer, Musikunterricht und Privatunterricht im Sinne der Privatschulgesetze; aber Gewerbe: Reitlehrer und Tanzlehrer Logopäde, wenn er seine Tätigkeit mit Erlaubnis nach dem Logopädengesetz ausübt.
Lotse
Maler (Kunstmaler)
Masseur: die Tätigkeit eines Heilmasseurs, der staatlich geprüft bzw.
anerkannt ist, zu den Krankenkassen zugelassen ist und der amtsärztlichen Aufsicht untersteht, wird als freiberufliche Tätigkeit anzusehen sein. Aber Gewerbe: Pflegerische und vorbeugende Behandlung von Gesunden (z.B. Sport-, Schönheitsmassagen).
Medizinischer Fußpfleger (oder Podologe) Medizinischer Bademeister, soweit dieser auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig wird oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornimmt.
Medizinisch-technischer Assistent
Musiker, soweit künstlerisch
Notar
Orthoptist
Patentanwalt
Podologe
Psychotherapeut/Psychologe mit ärztlicher Ausbildung
Rechtsanwalt, Rechtsbeistand
Restaurator, freiberuflich tätig bei Gemälden usw., nicht jedoch bei Gebrauchsgegenständen (strittig) Rettungsassistent
Schriftsteller
Steuerberater
Steuerbevollmächtigter
Tierarzt
Tontechniker, der aus Darbietungen einzelner Musiker ein bestimmtes Klangbild herstellen soll
Trainer, jedoch nicht bei Unterricht an Tieren
Übersetzer
Vermessungsingenieur
Versicherungsmathematiker
Wirtschaftsprüfer
Wissenschaftler
Zahnarzt
Zahnpraktiker
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