Bestimmte Behindertenparkausweise ab 31. Dezember ungültig
Erschienen am: 11.10.2010
Mit Ablauf des 31. Dezember 2010 werden bestimmte Behindertenparkausweise ungültig. Wer nach diesem Stichtag noch mit dem dunkelblauen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und kann sogar abgeschleppt werden. Wer noch nicht im Besitz eines hellblauen EU-Parkausweises ist, wendet sich am besten rechtzeitig vor Jahresende an die jeweils zuständige Gemeinde. Dort können auch alle Informationen zur Beantragung des neuen Parkausweises erhalten werden. Grundsätzlich haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung eines Parkausweises nicht geändert. Es ist davon auszugehen, dass alle Besitzer des bisherigen dunkelblauen Parkausweise auch einen neuen hellblauen EU-Parkausweis erhalten.

Nicht von der Umstellung betroffen sind die orangefarbenen Parkausweise und die Parkausweise mit dem Aufdruck 'nur BY'. Beide beruhen auf einer bundes- beziehungsweise landesinternen Sonderregelung und gelten entsprechend der eingetragenen Geltungsdauer weiter fort. Den EU-einheitlichen Parkausweis erkennen neben den EU-Mitgliedsstaaten noch eine Reihe weiterer Länder an. Hierzu gehören Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Serbien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Russland, Schweiz, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Zur Verwirklichung einheitlicher Lebensverhältnisse sowie zur Verbesserung der Mobilität von behinderten Menschen hat die EU im Jahr 2000 einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen neuen Parkausweis geschaffen. Um die Vielzahl der im Umlauf befindlichen nationalen Behindertenparkausweise umzustellen, wurde eine zehnjährige Übergangsfrist für die alten Parkausweise festgelegt.