Rückerstattung von Fahrtkosten zur Schule
Anträge für Schuljahr 2009/2010 müssen bis 31. Oktober 2010 abgegeben werden
Erschienen am: 15.10.2010
Viele Schülerinnen und Schüler im Landkreis nutzen Busse oder die Bahn, um in die Schule zu kommen. Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab der 11. Klasse sowie an Fachober- und Berufsoberschulen und Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen müssen die Fahrtkosten zur Schule grundsätzlich selbst bezahlen und sich eigenverantwortlich um die günstigste Beförderungsmöglichkeit zur Schule kümmern. Nur wenn der Schüler schwerbehindert ist oder seine Eltern für mindestens drei Kinder Kindergeld beziehen, übernimmt in diesen Fällen der Landkreis die vollständigen Kosten für die Fahrkarte.

Schülerinnen und Schüler, bei denen der Landkreis die Beförderungskosten nicht vollständig übernimmt, haben allerdings am Schuljahresende bis zum 31. Oktober die Möglichkeit, die Kosten, die 395 Euro übersteigen, vom Landratsamt zurückerstattet zu bekommen. „Dazu muss ein Antrag im Landratsamt gestellt werden, auf dem die Kosten für die Beförderung zur Schule durch die original Bus- oder Bahnfahrkarten nachgewiesen werden“ informiert Klaus Bliemhuber, Mitarbeiter im Fachgebiet Kreis- und Regionalentwicklung am Landratsamt Mühldorf a. Inn. Er erinnert zudem daran, dass dieser Antrag für das vergangenen Schuljahr 2009/2010 bis spätestens 31. Oktober 2010 beim Landratsamt vorliegen muss.

Eine Rückerstattung von Fahrtkosten für Studenten, Besucher von Fachschulen sowie Fachakademien, Techniker- und Meisterschulen ist nicht möglich.

Für die Beförderung der Schüler zu öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen bis einschließlich der Jahrgangstufe 10 sowie für Schüler mit Vollzeitunterricht an Berufsschulen ist generell der Landkreis zuständig. „Das bedeutet, dass das der Landkreis Mühldorf für Schüler, die eine dieser Schulformen besuchen und deren Schulweg länger als 3 km zur Schule ist, die Kosten für die Bus- bzw. Zugfahrkarte übernimmt und diese bei den Verkehrsbetrieben bestellt“, so Klaus Bliemhuber.

Für weitere Fragen zur Fahrtkostenrückerstattung stehen Bettina Schindlmayer und Klaus Bliemhuber unter den Telefonnummern 08631/699-712 und 699-637 gerne zur Verfügung.