Einsammeln von Elektroaltgeräten – Sachkunde notwendig
Erschienen am: 12.11.2010
Elektro – und Elektronikaltgeräte enthalten neben wertvollen Rohstoffen auch erhebliche Mengen an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Substanzen. Deshalb dürfen diese „gefährlichen Abfälle“ regelmäßig nur von zugelassenen Transporteuren und zertifizierten Verwertungsbetrieben eingesammelt und verwertet werden.

Diese Regelung wird in letzter Zeit von sogenannten „Sammlern“ umgangen. Sie wollen Altgeräte transportieren, ohne sich um die notwendigen Genehmigungen zu kümmern. Hier soll schnelles Geld gemacht werden, unter Umgehung der für eine umweltgerechte Entsorgung notwendigen Vorschriften.

Erforderlich ist eine abfallrechtliche Transportgenehmigung, ausgestellt vom Landratsamt. Zum Erwerb dieser Transportgenehmigung ist der Besuch eines dreitägigen Kurses notwendig, die Sachkunde ist im Anschluss daran anhand einer Prüfung nachzuweisen. Eine Gewerbeanmeldung reicht hierfür nicht aus.

Die „Sammler“, die bisher aufgetreten sind, fahren bevorzugt Elektrobetriebe an. Da sie in der Regel nicht nachweisen können, dass sie die erforderlichen Genehmigungen besitzen, darf der Elektrobetrieb an diese Personen keine Elektrogeräte abgeben. Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, da die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nicht nachgewiesen werden kann.

Das Landratsamt Mühldorf weist daraufhin, dass alte und defekte Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden können.

Bei Fragen zur Elektroaltgeräteentsorgung erteilt das Team der Abfallwirtschaft gerne Auskunft unter Tel. 08631/699-744.