Das Landratsamt Mühldorf weißt die gegen das Amt erhobenen Vorwürfe, welche im von der Staatsanwaltschaft Traunstein in Auftrag gegebenen Prüfbericht zur Trinkwasserversorgung in Töging erscheinen, deutlich von sich. Der Prüfbericht vom 22.04.2010 spricht von einem Hinwegsetzen des Landratsamtes über schwerwiegende Bedenken des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein und des eigenen Gesundheitsamtes im Rahmen eines Antrages auf eine Ausnahmegenehmigung von zwei Tennisplätzen im Wasserschutzgebiet 1991.
Dem Landratsamt liegt ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein aus dem Jahr 1991 vor, welches ausdrücklich keine Einwände gegen die Errichtung der Plätze erhebt. Es wurden darin lediglich diverse Auflagen gefordert, welche auch Eingang in den Bescheid gefunden haben. Der Schluss des Gutachter im Prüfbericht vom 22.04.2010, das Landratsamt habe sich über "schwerwiegende Bedenken des Wasserwirtschaftsamtes hinweggesetzt", ist aus der vorliegenden Aktenlage somit schlichtweg falsch.
Richtig ist, dass das Gesundheitsamt Mühldorf im Jahr 1991 der Ausnahmegenehmigung nicht zugestimmt hat. Es wurden jedoch keine "schwerwiegenden" Bedenken geäußert, sondern auf die Gefahren durch den möglichen Einsatz von Unkrautvernichter sowie den bereits stattfindenden An- und Abfahrtsverkehr verwiesen. In der Ausnahmegenehmigung wurde deshalb das Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln als Auflage aufgenommen.
Im Übrigen gingen die Schwierigkeiten im Jahr 2009 auf eine Belastung mit coliformen Keimen zurück, was mit der Ausnahmegenehmigung für Tennisplätze nichts zu tun haben dürfte. Vielmehr rührten die Probleme offensichtlich aus dem Töginger Kanalnetz her.
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn bewertet in Kenntnis dieser Sachlage die Anschuldigungen, die aus dem Prüfbericht vom 22.04.2010 hervorgehen als sachlich falsch und zudem deutlich überzogen. |
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