[jjp] Der Mühldorfer Stadtrat diskutierte heute eine ganze Stunde lang über die Tagesordnung der Stadtratssitzung. Die Frage an der sich die Gemüter erhitzten war: Hat das Landratsamt in seiner Stellungnahme zur Ablehnung des Beschlusses vom September durch Bürgermeister Günther Knoblauch den Stadtratsbeschluß zurückgewiesen oder nur eine rechtliche Stellungnahme abgegeben, die bestenfalls einer Einschätzung entsprach.
Nach dem Ende der hitzigen Debatte, während der Bürgermeister Günther Knoblauch damit drohte, einen Bescheid zu erlassen um Alexander Pfeiffer den Weg zu den Gerichten zu ebnen, und dann die Stadträte, die er namentlich nennen wollte mit den Kosten so eines Verfahrens zu belasten, wogegen sich Stadtrat Oskar Rau vehement verwehrte, stimmten die Stadträte der Änderung der Tagesordnung zu.
Nach langer Diskussion, deren Ende gemäß Geschäftsordnung Stadtrat Sepp Wimmer beantragte, einigten sich die Stadträte darauf, einen besonderen Beschluß zu fassen, wonach Claudia Heinrich die Nachfolge des weggezogenen ehemaligen Fraktionschefs der SPD Werner Groß antreten wird.
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Claudia Heinrich wurde als neue Stadträtin vereidigt.
Sie legte den Eid ab und nahm stillschweigend neben SPD-Fraktionsvorsitzender Marianne Zollner Platz.
Da die Argumente zur Genüge ausgetauscht waren stimmte
der Stadtrat nun über die Entlassung von Stadtrat Alexander
Pfeiffer namentlich ab.
Die Entlassung wurde mit 13:9 Stimmen abgelehnt.
Dieser Beschluß widerspricht der Rechtsauffassung des
Landratsamtes. Man wird sehen müssen, wie das
Landratsamt nun entscheidet. Bürgermeister Knoblauch
nahm zunächst nicht Stellung zur erneuten Ablehnung.
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Alexander Pfeiffer war nach der Sitzung für eine Stellungnahme nicht zu haben.
Nachtrag 26.11.: Auf Nachfrage teilt das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde folgendes mit:
Das Landratsamt Mühldorf wird sich rechtsaufsichtlich nicht mehr mit dem Thema befassen. Wir haben unsere Auffassung dem Stadtrat mit Schreiben vom 22.09. und 13.10.2010 mitgeteilt. Der Stadtrat und der Bürger haben die Möglichkeit auf dem Weg der Verwaltungsgerichtsbarkeit den Beschluss prüfen zu lassen.
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