Preise der Bayerischen Landesstiftung 2011:
Vorschläge können bis 31. März eingereicht werden
Erschienen am: 31.01.2011
Die Bayerische Landesstiftung vergibt im Jahr 2011 erneut Preise für hervorragende Leistungen unter anderem auf dem sozialen Gebiet. Im sozialen Bereich sollen insbesondere praxisbezogene Leistungen und Initiativen ausgezeichnet werden, die ein besonderes soziales Engagement erkennen lassen wie beispielsweise soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen, Pflegehilfen oder Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. Die Höhe des jeweiligen Preises beträgt 30.000 Euro. Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen.

In der Regel werden Organisationen oder Gruppen ausgezeichnet; Einzelpersonen kommen nur ausnahmsweise und nur in besonders herausragenden Fällen - die über ein örtliches bzw. regionales Engagement hinausgehen - für eine Preisverleihung in Frage.

Der enge Bezug zu Bayern kann durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistungen zu Bayern oder durch die Person des Auszuzeichnenden hergestellt werden.

Jeder Bewohner Bayerns sowie alle bayerischen Institutionen können schriftlich Vorschläge mit einer ausführlichen Begründung einreichen. Die Vorschläge für den sozialen Bereich sollten bis 31. März 2011 direkt an die Geschäftstelle der Bayerischen Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München, gerichtet werden.