Irrfahrt mit kaputten Reifen
Erschienen am: 26.01.2011
Eine 67-jährige Frau aus Weilheim wollte am 24.01.2011 mit ihrem Pkw Peugeot nach München fahren. Sie kam etwas vom Weg ab und landete zwischenzeitlich in Altötting. Dort streifte sie einen Randstein, wobei ein Reifen aufgerissen wurde. Kurzerhand nächtigte sie jetzt in Altötting und brachte am Morgen das Fahrzeug in eine Werkstätte.

Der Reifen konnte nicht mehr repariert werden und ein Ersatzrad konnte nicht beigebracht werden. So meinte die Dame, es werde auch so gehen und fuhr auf der Felge weiter.

In Matzing wurde sie von einem Verkehrsteilnehmer auf den Umstand angesprochen, trotzdem wurde die Fahrt fortgeführt.

Als das Fahrzeug in Traunstein von einer Polizeistreife angehalten werden konnte, erklärte die Frau, sie wolle auch mit dem kaputten Reifen, auf der Felge, weiter bis nach Weilheim fahren.

Dies wurde selbstverständlich nicht erlaubt. Das Fahrzeug wurde in eine Werkstätte abgeschleppt. Für die Heimfahrt konnte ein Taxi geholt werden.

Weil sie ein verkehrsunsicheres Fahrzeug führte, wird eine Anzeige gegen die Fahrerin erstellt. Als ihr dies erklärt wurde, hat die Frau kurzerhand freiwillig den Führerschein abgegeben, der jetzt an die zuständige Führerscheinstelle, zur weiteren Entscheidung, geschickt wird.