Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung Neumarkt-St. Veit kommt für einige Bürgerinnen und Bürger zu spät. Daher werden sie sich selbst um das Erreichen einer einwandfreien Wasserqualität kümmern und eine Wasseraufbereitungsanlage anschaffen müssen.
Das Landratsamt hat wiederholt auf dieses Problem aufmerksam gemacht.
Bereits bei einer Bürgerinfoversammlung im Jahre 2009 in Hofthambach, bei der unter anderem Bürgermeister Erwin Baumgartner, Landrat Georg Huber sowie Vertreter der Fachbehörden anwesend waren, wurde das Thema breit besprochen. Es gab zwar intensive Diskussionen und weitere Gespräche, eine Lösung für die betroffenen Bürger steht jedoch noch aus.
Für einige Wasserversorgungen im Gemeindebereich Neumarkt ist nach 6 Jahren die 2. Ausnahmegenehmigung im September 2010 abgelaufen. Das Gesundheitsamt hat für diese Versorgungen bei der zuständigen Behörde, dem Bay. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine 3. Ausnahmegenehmigung für weitere 3 Jahre beantragt.
Bei den Wasserversorgungen, bei denen die Stadt Neumarkt St. Veit keinen rechtzeitigen Ausbau und Anschluss der Gebäude innerhalb des Bewilligungszeitraumes bis September 2013 zusagen konnte, wurde eine Ausnahmengenehmigung abgelehnt.
In den anderen Fällen, bei denen die Stadt Neumarkt bis September 2013 den Anschluss zusicherte, konnte vom LGL eine 3. Ausnahmegenehmigung bewilligt werden.
Bei insgesamt 7 Versorgungen jedoch konnte kein wichtiger Grund angeführt werden, der diese Zusage möglich gemacht hätte. Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit muss hier eine 3. Ausnahmegenehmigung abgelehnt werden.
Die Stadt Neumarkt-St. Veit hat sich vergeblich bei der Regierung von Oberbayern um eine Verlängerung der Frist für die 3. Ausnahmegenehmigung gewandt.
Die Regierung von Oberbayern konnte nur mitteilen, dass es rechtlich keine Möglichkeit gebe, von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen. Dies deckt sich mit den Informationen, die das Landratsamt der Stadt wiederholt gegeben hat.
Die betroffenen Bürger müssen nun in einigen Wochen mit einer Anordnung rechnen, die Sie zur Einrichtung einer Wasseraufbereitungsanlage innerhalb einer gesetzten Frist verpflichten wird. Dies wäre lediglich abwendbar, wenn die Stadt den Ausbau der Wasserversorgung bis 2013 zusagt und das LGL daraufhin eine dritte Ausnahme erteilt. |
|