[jjp] Burda Wireless GmbH in München bietet im Internet einen Dienst an, mit dem es möglich ist, Handys von ebenfalls angemeldeten Freunden und Familienmitgliedern zu orten und so immer zu erfahren, wo sich das Mobiltelefon gerade befindet.
Die Internetseite erweckt durchgängig den Eindruck, ein kostenloser Dienst zu sein. Von der Startseite bis zur Anmeldeseite finden sich keinerlei Hinweise auf Kosten.
Erst in Paragraph 5 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" findet sich ein Hinweis auf Kosten, die sich für den ahnungslosen Nutzer leicht auf 200 Euro im Jahr summieren können.
Diese Praxis ist gemäß Urteil des Amtsgerichts München I (AZ: 161 C 23695/05) rechtswidrig. Ein Vertrag kommt mit dieser Art des Angebots nicht zustande. |
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Gemäß geltenden Rechts muß jedes kostenpflichtige Angebot im Internet so gekennzeichnet sein, daß bereits vor der Anmeldung durch den Nutzer die Zahlungsverpflichtung offensichtlich und klar erkenntlich ist.
Obwohl in den Datenschutzrichtlinien die Anmeldung von Minderjährigen ausgeschlossen ist, richtet sich die Seite in Wortwahl, Erscheinung und Auftreten klar an Minderjährige.
Da dies im vorliegenden Fall nicht der Fall ist, muß das Angebot der Burda Wireless GmbH klar als Abzocke mit betrügerischer Absicht gewertet werden. Im bekannt gewordenen Fall wurde die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft für weitere Ermittlungen zugeleitet. |
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