MdB Mayer: Kinderlärm ist Zukunftsmusik
Erschienen am: 06.06.2011
"Kinder gehören in die Mitte unserer Gesellschaft," betont Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer in Reaktion auf eine entsprechende Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Gesetzesänderung ist, so Mayer, ein wichtiger Schritt hin zu einer familien- und kinderfreundlicheren Gesellschaft.

Kinderlärm von Kindertagesstätten oder Spielplätzen wird zukünftig nicht mehr wie Lärm von Industrieanlagen oder anderen Lärmquellen behandelt. Denn im Gesetz wird festgeschrieben, dass dieser Kinderlärm im Regelfall keine "schädliche Umwelteinwirkung" darstellt und die Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden dürfen. Die Änderung hat außerdem auch Auswirkungen auf das zivilrechtliche Nachbarrecht: Auch insofern ist Kinderlärm in Zukunft privilegiert.

Eine zusätzliche Maßnahme für mehr Kinderbetreuung vor Ort ist die im Baurecht geplante generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten in sogenannten reinen Wohngebieten. Der Heimatabgeordnete: "Im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle wollen wir noch dieses Jahr die Baunutzungsverordnung entsprechend ändern.

Hintergrund:

Bereits auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth im Januar 2009 hat die CSU-Landesgruppe gefordert: "Wir wollen gesetzlich klarstellen: "Kinderlärm" darf kein Grund für Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen sein." Dieses Ziel fand auf Betreiben der CSU dann auch Aufnahme in den Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koalition, in dem es heißt: "Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Wir werden die Gesetzeslage entsprechend ändern." Dieses Versprechen wird nun eingelöst.