Einigung zwischen Microsoft und Datenschutzaufsicht über
Vorabwiderspruch bei Bing Maps Streetside
Erschienen am: 03.08.2011
Einigung zwischen Microsoft und Datenschutzaufsicht über Vorabwiderspruch bei Bing Maps Streetside Die Firma Microsoft hat dem Landesamt für Datenschutzaufsicht zugesagt, den Eigentümern bzw. Nutzern von Gebäuden im Bundesgebiet (Betroffene) für das Produkt "Bing Maps Streetside" ein Vorabwiderspruchsrecht einzuräumen.

Dies bedeutet, dass alle Betroffenen innerhalb von zwei Monaten (August und September 2011) Gelegenheit haben werden, auf einem noch näher festzulegenden Formular Microsoft mitzuteilen, dass ihre Haus- oder Wohnungsansicht nicht im Internet veröffentlicht werden darf. Microsoft hat zugesagt, in diesen Fällen die jeweiligen Haus- oder Wohnungsansichten vor Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen.

Die Firma Microsoft hat in Abstimmung mit dem Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) am 23. Mai 2011 begonnen, für ihren Geodatendienst Streetside Straßen- und Hausansichten aufzunehmen. Eine Einigung darüber, ob die Eigentümer bzw. Nutzer von Gebäuden ein Recht gegenüber Microsoft haben, dass ihre Haus- oder Wohnungsansichten nicht im Internet veröffentlicht werden, konnte zu Beginn der Befahrungen noch nicht erreicht werden.

Um der gesellschaftlichen Diskussion um Geodatendienste Rechnung zu tragen und Bürgern größere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat Microsoft gegenüber dem LDA nach sehr konstruktiven Gesprächen seine Bereitschaft erklärt, Vorabwidersprüche entgegenzunehmen und umzusetzen. "Ich danke der Firma Microsoft für die Entscheidung, trotz strittiger Rechtslage im Interesse des Datenschutzes den Haus- und Wohnungseigentümern im Bundesgebiet ein Vorabwiderspruchsrecht gegen die Veröffentlichung ihrer Haus- oder Wohnungsansichten in Internet einzuräumen", sagt Thomas Kranig, Leiter des Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Bayern. "Dadurch ist sichergestellt, dass jeder, der es möchte, verhindern kann, dass seine Haus- oder Wohnungsansicht bei Streetside veröffentlicht wird." so Kranig weiter. Nicht umstritten war von Anfang an die Zusage von Microsoft, dass Eigentümer oder Nutzer von Häusern oder Wohnungen nach Inbetriebnahme des Geodatendienstes Streetside, d.h. ab Veröffentlichung der Ansichten, auf eine für alle Beteiligten einfache Art und Weise ihre Haus- oder Wohnungsansichten insbesondere online unkenntlich machen lassen können. Um den Vorabwiderspruch effizient bearbeiten zu können, benötigt Microsoft dazu von den Bürgern mehr Daten als bei einem Online-Widerspruch nach Veröffentlichung, da die betroffenen Objekte eindeutig identifiziert werden müssen. Kranig: "Ob die Bürger diesen Vorabwiderspruch nutzen oder erst nach Veröffentlichung die Unkenntlichmachung betreiben wollen, müssen sie selbst entscheiden. Wenn sie sich aber für einen Vorabwiderspruch entscheiden, bitten wir und auch Microsoft die Bürger darum, diese Vorabwidersprüche in Zeitraum August und September 2011 zu stellen, da nur dann eine Berücksichtigung sichergestellt werden kann."

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht, das für die in Bayern ansässige Firma Microsoft als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zuständig ist, wird in den nächsten Wochen mit Microsoft über die konkrete Ausgestaltung des Vorabwiderspruchs, d.h. insbesondere über die notwendigen Angaben zur Identifizierung der Häuser oder Wohnungen sprechen. Dabei wird angestrebt, dass das Ergebnis dieser Gespräche, d. h. die Informationen über die Möglichkeiten der Einlegung des Vorabwiderspruchs über die Medien bekannt gemacht werden und jedenfalls auch auf den Homepages von Microsoft, dem LDA und möglichst auch aller Aufsichtsbehörden im Bundesgebiet abgerufen werden können.

Parallel dazu werden das LDA die übrigen Aufsichtsbehörden im Bundesgebiet und Microsoft den Branchenverband BITKOM bitten, dass die seit Februar 2011 nicht mehr fortgeführten Gespräche über die datenschutzgerechte Ausführung von Geodatendiensten mit dem Ziel der Verabschiedung eines nicht nur von den Mitgliedern des BITKOM, sondern von allen Beteiligten einschließlich der Aufsichtsbehörden akzeptierten Datenschutzkodex für derartige Dienste unverzüglich wieder aufgenommen werden. Nur dadurch kann für die Anbieter derartiger Geodatendienste und auch die Aufsichtsbehörden Rechtssicherheit erreicht werden - jedenfalls solange der Gesetzgeber eine konkrete und klarstellende Regelung nicht getroffen hat.

Thomas Kranig
Leiter des Landesamtes für Datenschutzaufsicht