Erneuerbare Energien - MdB Stephan Mayer für Anreize auch bei Gewerbesteuer
Erschienen am: 10.10.2011
Altötting/Mühldorf.(gö) MdB Stephan Mayer will Kommunen mit Standorten eneuerbarer Energien belohnen. Entscheidend für die Versorgungssicherheit beim Strom sei, den Ausbau der erneuerbaren Energien zügig voranzutreiben.

Deutschland hat, so Mayer, die gesellschaftliche Grundentscheidung getroffen, seine Energieversorgung in Zukunft aus erneuerbaren Quellen zu decken. Der Heimatabgeordnete: "Dazu gehört auch, dass wir die Städte und Gemeinden für eine Ansiedlung neuer dezentraler Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien gewinnen."

Das gelinge am besten, wenn für die Kommune damit auch finanzielle Vorteile verbunden sind.

Bislang gehen die Standortgemeinden – außer bei der Erzeugung von Windkraft – bei der Gewerbesteuer leer aus. Nach Ansicht von MdB Stephan Mayer muss daher die gegenwärtige Regelung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages geändert werden.

Hintergrund:
Für Windenergie erzeugende Betriebe wurde durch das Jahressteuergesetz
2009 ein besonderer Zerlegungsmaßstab eingeführt, wonach der Gewerbesteuermessbetrag zu 3/10 nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 7/10 nach dem Verhältnis fertig gestellter Sachanlageinvestitionen aufzuteilen ist. Für Photovoltaikanlagen gilt derzeit der allgemeine Zerlegungsmaßstab allein nach der Summe der Arbeitslöhne der an den Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer. Diese Regelung will MdB Mayer auch auf die Photovoltaikanlagen anwenden.