MdB Stephan Mayer: Bund entlastet Kommunen
Kreishaushalt allein in den kommenden drei Jahren um 3,35 Millionen entlastet
Erschienen am: 10.10.2011
Die christlich-liberale Bundesregierung erhöht bereits für 2012 die Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 45 %. Dazu stellt Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer, der sich in der Koalition nachhaltig für diese rasche Entlastung eingesetzt hat, fest: "Mit dem von der christlich-liberalen Bundesregierung vorgelegten Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird die kommunale Finanzsituation rasch verbessert."

In einem eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahren, das auch die ab 2013 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eintretende Bundesauftragsverwaltung regelt, wird der Bund 2013 seine Beteiligung an diesen Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in einem weiteren Schritt erhöhen (75%) und diese Ausgaben ab dem Jahr 2014 vollständig erstatten.

Auch die Zahlen zur Grundsicherung im Landkreis Mühldorf hat der Wahlkreisabgeordnete des Deutschen Bundestags parat. Zum Stichtag 31.12.2009 erhielten im Landkreis Mühldorf 1086 Bürger/innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Der Bund übernimmt 2012 45% der Kosten, 2013 75% und ab 2014 die Gesamtkosten. Ersparnis für den Kreishaushalt bei gleichbleibenden Bezieherzahlen: 2012: 550.000 €, 2013: 1,1 Millionen €, ab 2014 jährlich 1,7 Millionen €.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auf das Ergebnis der Gemeindefinanzkommission, das einvernehmlich beschlossen und veröffentlicht wurde. Desweiteren basiert der Entwurf auf der Protokollerklärung von Bund und Ländern im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Auch benennt der Gesetzentwurf die Mehrausgaben beim Bund, die durch die Anhebung der Beteiligung des Bundes über die bisher ab dem Jahr 2012 gesetzlich festgelegten 16 Prozent hinaus auf nunmehr 45 Prozent im Jahr 2012, 75 Prozent im Jahr 2013 und 100 Prozent ab dem Jahr 2014 entstehen. Diese Mittel sind in vollem Umfang auch in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes eingeplant, die Bestandteil des Bundeshaushalts ist.

Allein bis 2015 entlastet der Bund die Kommunen um 12,2 Milliarden Euro.
Eine dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.