Zulassung jetzt auch im Nachbarlandkreis möglich
Acht oberbayerische Landkreise und Stadt Rosenheim kooperieren im Kfz-Zulassungswesen
Erschienen am: 10.10.2011
Das Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge wird ein Stück bürgerfreundlicher, denn aufgrund einer neuen Software ist es jetzt möglich, Zulassungsvorgänge auch im Nachbarlandkreis zu erledigen. In Oberbayern beteiligen sich zunächst die acht Landkreise Mühldorf a. Inn, Traunstein, Rosenheim, Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Berchtesgadener Land sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim an diesem Verfahren. „Diese Zusammenarbeit kommt direkt dem Bürger zu Gute – als Servicezentrum dürfen die Landratsämter nicht in Landkreisgrenzen denken, sondern nur daran, was dem Menschen nutzt.“, freute sich Landrat Georg Huber über das Zustandekommen der Kooperation und hofft gleichzeitig, dass sich bald noch mehr Landkreise an der Zusammenarbeit beteiligen.
Das beigefügte Foto entstand bei der Unterzeichung des Kooperationsvertrages in Rosenheim und zeigt (v. links): Landrat Georg Grabner (Berchtesgadener Land), Landrätin Johanna Rumschöttel (München), Geschäftsbereichsleiter Michael Stadelmann (Mühldorf), Landrat Hermann Steinmaßl (Traunstein), Landrat Josef Neiderhell (Rosenheim), Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer (Stadt Rosenheim), Rudolf Schleyer (Vorstand Software-Anbieter AKDB), Landrat Jakob Kreidl (Miesbach), Landrat Josef Niedermaier (Bad Tölz-Wolfratshausen) und Landrat Harald Kühn (Garmisch-Partenkirchen).
Durch die neue Kooperation können Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise ihren Arbeitsplatz in einem Nachbarlandkreis haben, ihren Zulassungsvorgang voraussichtlich ab 15. November dort erledigen. Aber auch Kraftfahrzeughändler, Versicherungsvertreter und Zulassungsdienste können sich Zeit und Wege sparen. Sie müssen nicht mehr in jeden Landkreis einzeln fahren, sondern erledigen ihre Zulassungsvorgänge bei einer der teilnehmenden Behörden.

Neben der Zulassung von Neu- und Gebrauchtwagen können durch die erweiterte Zuständigkeit im Zulassungswesen Kraftfahrzeuge umgemeldet sowie außer Betrieb gesetzt und wieder in Betrieb genommen werden. Zudem ist es möglich, die Kennzeichenart zu ändern, beispielsweise in ein Saisonkennzeichen. Auch Korrekturen von Halter- und Fahrzeugdaten sowie die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen können in jeder Zulassungsstelle der beteiligten Landkreise erledigt werden. Alle weiteren Vorgänge müssen, wie bisher auch, in der für den Wohnort des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde abgewickelt werden.

In der Kooperationsvereinbarung verpflichten sich die Landkreise, mindestens für drei Jahre, also bis November 2014, an dem Verfahren teilzunehmen. In den acht Landkreisen und der kreisfreien Stadt Rosenheim leben mehr als 1,3 Millionen Menschen. In allen an dieser Zusammenarbeit beteiligten Zulassungsbehörden sind knapp eine Million Fahrzeuge gemeldet. Diese Form der Kooperation gibt es in Bayern bisher zweimal. Im vergangenen Jahr erweiterten die Landkreise Kulmbach und Bayreuth bzw. die kreisfreie Stadt Bayreuth ihre Zuständigkeiten im Zulassungswesen und zum 1. August dieses Jahres folgten Stadt und Landkreis Hof sowie der Landkreis Wunsiedel.