MdB Stephan Mayer: Positive Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg:
Ethylenpipeline wird endlich fertiggebaut
Erschienen am: 21.11.2011
Das letzte Teilstück der insgesamt 370 Kilometer langen Ethylenpipeline kann endlich fertiggestellt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seinem Beschluss vom Mittwoch entschieden. Der Heimatabgeordnete Stephan Mayer, MdB betont: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird sich für die Region außerordentlich positiv auswirken. Mit dem Fertigbau der Ethylenpipeline wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen im Bayerischen Chemiedreieck nachhaltig gestärkt. Tausende von Arbeitsplätzen sind weiterhin gesichert.“

Das bestätige auch der in seinen Ausführungen äußerst detailreiche Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Über mehrere Seiten werde die wirtschaftliche Bedeutung der Trasse herausgestellt. Der Heimatabgeordnete Stephan Mayer, MdB fordert: „Nach den jahrelangen Verzögerungen muss die Ethylenpipeline nun schnellstmöglich fertiggestellt werden.“ Mit dem Baustopp war eines der größten Infrastrukturprojekte der chemischen Industrie gefährdet. Allein im Bayerischen Chemiedreieck Burghausen-Gendorf-Münchmünster beschäftigen die teilweise weltweit tätigen Chemieunternehmen wie beispielsweise die OMV-Raffinerie in Burghausen und Clariant bei Gendorf rund 25.000 Beschäftigte. Hinzu kommen weitere 50.000 Arbeitsplätze bei Zuliefer- und Dienstleistungsunternehmen in dieser Region. Die Chemie bietet zudem 1.000 Ausbildungsplätze.

Um den Lückenschluss von lediglich 1,4 Kilometern der Ethylenpipeline, die nach den Planungen vom bayerischen Münchmünster über Gendorf nach Ludwigshafen führen soll, ist über Jahre hinweg gerichtlich gekämpft worden. Das letzte Teilstück liegt in Alfdorf im baden-württembergischen Regierungsbezirk Stuttgart. Lediglich vier Kläger blockierten dort zuletzt die Fertigstellung der Transportleitung für Gas. Ursache des Baustopps waren Anträge auf Aussetzung der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP).

Gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom März 2011 war ein Beschwerdeverfahren seitens der Ethylenpipeline Süd und des RP Stuttgart beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg anhängig. Nun hat der VGH den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart aufgehoben und damit die Aussetzung des Weiterbaus abgelehnt.