Altötting/Mühldorf/Dorfen/Leipzig.(gö)
Wie Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nichtzulassungsbeschwerden von Grundstückseigentümern und Bund Naturschutz gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Sachen A 94 Pastetten-Dorfen zurückgewiesen.
Stephan Mayer: "Das ist ein schönes vorgezogenes Weihnachtsgeschenk. Auch wenn es keine große Überraschung ist, dass die bisherige Rechtssprechung bestätigt wurde, besteht nun endgültig Rechtssicherheit für den Bau der A 94 im Bereich Pastetten-Dorfen."
Mayer appelliert auf Grund ihrer erneuten Niederlage an die Autobahngegner: "Verzichten Sie nun auf eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Dorfen-Heldenstein. Verschwenden Sie keine eigene Ressourcen. Lassen Sie uns weitere zeitliche Verzögerungen vermeiden." |
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