Wie Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer mitteilt, können Bürger künftig unbürokratischer, schneller und umfassender Verbraucherinformationen von Behörden erhalten. Der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation beschlossen.
MdB Stephan Mayer: "Mit der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes stärken wir die Informationsrechte der Verbraucher."
Was ist neu?
- Anträge können nun formlos, etwa per E-Mail, gestellt werden. Dies reduziert den Aufwand für die Bürger.
- Das Verfahren wird beschleunigt.
- Anfragen sind grundsätzlich kostenfrei. Kosten sollen nur noch bei den wenigen besonders arbeitsintensiven „Globalanfragen“ erhoben werden.
- Auskünfte sind nun auch zu Verbraucherprodukten im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes möglich, etwa zu Haushaltsgeräten oder Möbeln.
Künftig besteht für Behörden, wie Stephan Mayer ergänzt, zudem eine aktive Informationspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
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