Restmülltonne: Seit Januar 2012 gelten zehn Mindestentleerungen
Erschienen am: 10.01.2012
Der Landkreis Mühldorf a. Inn weist darauf hin, dass ab Januar 2012 die Zahl der notwendigen Mindestentleerungen der Restmülltonne auf zehn pro Jahr gesenkt wird. Bisher mussten mindestens zwölf Entleerungen bezahlt werden. Wer mit zehn Entleerungen der Restmülltonne zurechtkommt, bezahlt ab 2012 auch nur noch diese zehn. Die Mindestentleerungen können über das Jahr verteilt werden.

Im Landkreis Mühldorf a. Inn ist das Chip-Erfassungssystem seit dem 01.01.2001, also bereits im zwölften Jahr im Bereich der Restmüllerfassung flächendeckend im Einsatz. Die Entleerung der Restmülltonnen wird elektronisch und automatisch registriert. Anhand der Anzahl der Entleerungen wird die Leistungsgebühr berechnet, die zusammen mit der Grundgebühr pro Haushalt oder Gewerbeeinheit die Abfallgebühr ergibt.

Die Abholtouren finden weiterhin 14-tägig bei den 80 l, 120 l und 240 l Tonnen statt. Die Abholtouren für die 1100 cbm Restmüllcontainer werden weiterhin wöchentlich durchgeführt. Das bedeutet, dass die Möglichkeit, seine Restmülltonne auch öfters entleeren zu lassen, nach wie vor besteht. Durch die mögliche Reduzierung der Entleerungen von zwölf auf zehn Mal im Jahr ergibt sich ein neuer Anreiz zur Müllvermeidung und die Möglichkeit, weiter Gebühren zu sparen. Gleichzeitig werden bei zehn Entleerungen aber auch noch Hygieneaspekte eingehalten und illegale Müllbeseitigungen vermieden. Bei Rückfragen steht das Team der Abfallwirtschaft Landkreis Mühldorf a. Inn unter der Telefonnummer 08631/699-744 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@lra-mue.de gerne zur Verfügung.