DGB: Billiglöhne müssen teuer bezahlt werden
Erschienen am: 07.02.2012
Im Landkreis Mühldorf müssen nach DGB-Berechnungen jährlich rd. 117.000 Euro an Steuermitteln aufgewendet werden, um Geringverdienern mit Vollzeitjob das Existenzminimum zu sichern.

Rechnet man die Betroffenen mit sozialversicherten Teilzeitjobs hinzu, so sind es bereits gut 195.000 Euro, die Landkreis und Bund gemeinsam über das Hartz IV-System beisteuern müssen. „Armut trotz Erwerbstätigkeit ist auch in unserer Region ein ernstes Problem, das uns alle teuer zu stehen kommt“, so Günter Zellner, Vorsitzender der DGB-Region Südost-Oberbayern.

737 Haushalte wurden allein im Landkreis Mühldorf im Durchschnitt des Jahres 2010 gezählt, die von der Arbeit mindestens eines sozialversichert Beschäftigten nicht leben konnten. Im Schnitt musste der Lohn ergänzend über Hartz IV um 583 Euro im Monat aufgestockt werden. Dabei nehmen längst nicht alle in Frage kommenden Geringverdiener ihren Anspruch auf zusätzliche Fürsorgeleistungen wahr.

„Nur etwa jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte stockt den geringen Verdienst mit Hartz IV auf“, so Günter Zellner. Der DGB beruft sich dabei auf frühere wissenschaftliche Untersuchungen von Sozialforschern. Wesentliche Gründe für den Verzicht seien fehlendes Wissen, aber auch „Scham und Scheu“ vor dem Antragsverfahren. Viele wollten sich nicht quasi finanziell vor den Behörden „ausziehen“. Ein Ratgeber des DGB gibt viele hilfreiche Informationen für Niedriglohnempfänger, die Anspruch auf Hartz IV haben.

Neben den Aufstockern mit sozialversichertem Job gab es 2010 aber auch 76 Hartz IV-Haushalte von selbständig Tätigen und weitere 340 Haushalte, in denen mindestens eine Person einen Minijob hat. Unter Einbeziehung auch dieser Bedarfsgemeinschaften mussten insgesamt für alle Erwerbstätigen mit Niedrigeinkommen im Landkreis Mühldorf sogar gut 580.000 Euro ergänzend zum Lohn über Hartz IV aufgestockt werden.

„Wenn Lohndumping und prekäre Beschäftigung nicht zurückgedrängt werden, müssen bundesweit sogar Steuermittel dauerhaft in Milliardenhöhe aufgebraucht werden. Dadurch drohen weitere Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, die existenzsichernde Löhne zahlten und denjenigen, die sich die Armutsfalle zunutze machen“, so Günter Zellner. Die staatliche Subventionierung der Niedriglöhne müsse durch Mindestlöhne nicht unter 8,50 Euro die Stunde und ein besseres Wohngeld, insbesondere für Geringverdiener mit Kindern, zurückgedrängt werden.