Schlimme Hochwasserereignisse in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren. Grundlage hierfür ist ein 100-jährliches Hochwasser, das im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird.
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat die auf dieser Grundlage ermittelten Überschwemmungsgebiete entlang der Isen und der Rott zwischen Brodfurth und der Landkreisgrenze zum Landkreis Rottal-Inn vorläufig gesichert. Damit sind aber auch Einschränkungen verbunden zum Beispiel bei der Ausweisung von Baugebieten, bei Einzelbauvorhaben und anderen Maßnahmen. Die Pläne können im Landratsamt und in den betreffenden Gemeinden eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Pläne im Internet unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Hier kann auch der genaue Bekanntmachungstext im Amtsblatt vom 08.02.2012 nachgelesen werden. |
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