Faschingsumzug am Faschingsdienstag in Neumarkt-Sankt Veit
Erschienen am: 02.02.2012
Die Rottalia Faschingsgesellschaft plant auch für dieses Jahr wieder einen Faschingsumzug in Neumarkt-Sankt Veit am Faschingsdienstag. Nach dem großen Erfolg von vor zwei Jahren freuen sich die Stadt und Bürgermeister Baumgartner wieder auf diesen Höhepunkt im diesjährigen Fasching.

Da die Verkehrssituation u.a. wegen der noch nicht fertiggestellten Umgehungsstraße und auch wegen des Termins unter der Woche mit vielen durchfahrenden Schwerfahrzeugen stellt dieses Vorhaben immer viele Fragen und Probleme bei der Zugführung.

In diesem Jahr wünscht sich die Rottalia auch an die Anknüpfung an frühere Zeiten eine Streckenführung vom Volksfest bis zum Bahnhofsplatz und wieder zurück in den Stadtplatz.

Dazu hat am vergangenen Mittwoch auf Einladung von Bürgermeister Baumgartner im Neumarkter Rathaus eine große Gesprächsrunde stattgefunden. Anwesend waren die Vertreter des Landratsamtes als Straßenverkehrsbehörde, die Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn, der Neumarkter Bauhofleiter, Vertreter der FFW Neumarkt-Sankt Veit, von der Rottalia die Führungsriege, Karl Korn, Dieter Gruber und Hanjo Hellfeuer und natürlich die zuständigen Bediensteten des Rathauses.

Beim Faschingsumzug im Jahre 2010 musste wegen der Straßenbauarbeiten eine verkürzte Linienführung über die Adlsteiner Straße hingenommen werden. Nunmehr hat die Rottalia ein Konzept vorgelegt, dass eine Zugführung bis zum Bahnhof und wieder zurück in den Stadtplatz ermöglichen soll, ohne den Verkehr stark zu beeinträchtigen.

Dieser Vorschlag wurde von den beteiligten Fachleuten akzeptiert, unter der Voraussetzung, dass die Neumarkter Feuerwehrler die Verkehrsabsicherung und auch die kurzzeitigen Sperrungen der Straßen übernimmt.

Weitere Voraussetzungen über die zulässigen Fahrzeuge beim Umzug und auch die Qualifikation der Fahrer wurden erörtert und werden bei den Zulassungen zum Umzug berücksichtigt. Z.B. dürfen die Zugmaschinen von Personen unter 18 Jahren nicht gefahren werden, auch wenn sie die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen.

Aus Gründen des Jugendschutzes wurde noch vereinbart, dass keine branntweinhaltigen Getränke mehr verkauft werden dürfen und auf den Umzugswägen während des Umzuges kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Die Jugendschutzbestimmungen sind strikt einzuhalten.

Jedes Fahrzeug mit Ausschank, der somit nur im Parkzustand zulässig ist, benötigt eine eigene Gaststättenerlaubnis, die im Neumarkter Rathaus beantragt werden kann.

Die Polizei hat wie in den vergangenen Jahren die Präsenz am Faschingsdienstag am Stadtplatz zugesagt.

Um den Abfall zu reduzieren, bzw. möglichst wenige Glasscherben am Stadtplatz zu bekommen, wird der Verkauf von Getränken in Flaschen und Gläsern untersagt. Es dürfen nur Pappbecher benutzt werden.
Am Rosenmontag findet am Nachmittag neben dem traditionellen Stichfleischessen auch eine Aufführung des Schäfflertanzes um 14 Uhr vor dem Gasthaus Trager statt.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Stadtplatzbereich und die zu benutzenden Straßen des Faschingszuges am Faschingsdienstag gänzlich von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Der Bereich vor dem Gasthaus Trager muss am Rosenmontag für die Schäffler ebenfalls freigehalten werden bzw. hier wird eine Absperrung aufgestellt.

Die Stadt wünscht allen Teilnehmern und Besuchern des Faschingstreibens in Neumarkt-Sankt Veit viel Vergnügen, gute Unterhaltung und ganz besonders einen reibungslosen Verlauf.

„Die Auflagen sollen keineswegs die Freude an der Veranstaltung beeinträchtigen, sondern einfach dafür sorgen, dass Unfälle und Schadenfälle vermieden werden, weniger Abfall ensteht und auch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Jugendschutz eingehalten werden“ betont Bürgermeister Erwin Baumgartner.

Anmeldungen und weitere Infos erhält man bei der Rottalia Neumarkt-Sankt Veit, Mail: Rottalia@gmx.de.