MdB Stephan Mayer (CSU): Buttonlösung sorgt für mehr Vertrauen im Internet
Erschienen am: 26.03.2012
Altötting/Mühldorf/Berlin.(gö)
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor sogenannten Abofallen beschlossen.

Bundestagsabgeordnetee Stephan Mayer hatte sich in seiner Funktion als innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe erfolgreich dafür eingesetzt.

Die christlich-liberale Koalition stärke, so MdB Mayer, konsequent die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Internet. Durch die Einführung der sogenannten Buttonlösung wird noch deutlicher als bisher bewusst gemacht, wann der Nutzer einer Internetseite eine entgeltliche Verpflichtung eingeht. Auf der Schaltfläche muss von nun an eindeutig und klar angegeben sein, dass mit dem Anklicken eine Zahlungsverpflichtung ausgelöst wird.

Der Heimatabgeordnete: "Trickreich gestaltete Angebote, deren Kostenpflicht für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar ist, haben im Internet nichts verloren. Sie zerstören das Vertrauen in den elektronischen Geschäftsverkehr."

Mehr als 5,4 Millionen Deutsche sind einer Untersuchung aus dem vergangenen August zufolge bereits in eine Abofalle getappt. Damit stehen Abofallen mittlerweile unangefochten an erster Stelle der Internetbetrügereien, sogar noch vor Phishing-Angriffen und Kaufbetrügern.

Die Einführung der neuen Vorgaben für mehr Transparenz wird, wie Stephan Mayer betont, auch den Ermittlungsbehörden und Gerichten helfen, noch besser die legalen von den illegalen Angeboten im Internet zu unterscheiden."

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der christlich-liberalen Koalition zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen. Mit der Neuregelung wird eine sog. Buttonlösung verbindlich: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet zukünftig besonders auf die Entgeltpflichtigkeit der Bestellung hingewiesen werden.