Verstärkt melden sich Bürgerinnen und Bürger mit der Bitte nach größerer Transparenz, Information und Teilhabe bei kommunalen Belangen.
Die Stadträte Oskar Rau und Dr. Georg Gafus von Bündnis 90/Die Grünen stellen deshalb folgenden Antrag.
Antrag:
Der Stadtrat beschließt, in der Stadt Mühldorf a. Inn eine Informationsfreiheitssatzung nach Artikel 23, Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entweder den unten stehenden Satzungsentwurf als Grundlage zu verwenden oder dem Stadtrat einen Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Mühldorf auf der Basis der in anderen bayerischen Kommunen geltenden Fassungen zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Demokratie erfordert Transparenz und Kontrolle. Das Handeln öffentlicher Verwaltungen sollte für die Bürgerinnen und Bürger prinzipiell offen zugänglich sein.
Jeder hat ein Recht darauf zu erfahren, wie sich die Kommune engagiert, wie der Wortlaut eines Gutachtens lautet, welche Kosten dem Steuerzahler entstehen und welcher Art die Hintergründe für öffentliche Entscheidungen sind.
Früher galt: Behördliche Informationen sind grundsätzlich geheim, nur in Ausnahmefällen – etwa bei besonderem persönlichem Interesse – können sie frei zugänglich gemacht werden. Der Grundsatz der Informationsfreiheit bedeutet einen prinzipiellen Paradigmenwechsel: Informationen sind prinzipiell frei zugänglich, außer ein besonderer Grund steht dem ausnahmsweise entgegen – wie der Datenschutz für Informationen über persönliche Belange, das Geschäftsgeheimnis von Firmen oder ein besonderes öffentliches Interesse.
Auf Bundesebene gilt seit dem 1. Januar 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz mit einem allgemeinen Zugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger zu Behördenunterlagen des Bundes unabhängig vom Nachweis einer direkten persönlich Betroffenheit.
Elf von 16 Bundesländern haben mittlerweile auch entsprechende Landesgesetze verabschiedet. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Berlin gelten Informationsfreiheitsgesetze; der Anwendungsbereich der entsprechenden Landesgesetze erstreckt sich auch auf die Kommunen.
Im Bayerischen Landtag wurden in der aktuellen und in der vergangenen Legislaturperiode entsprechende Gesetzesentwürfe von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Auf kommunaler Ebene steht jedoch der Weg offen, Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Laut Artikel 23, Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung können Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen.
Nach den uns vorliegenden Informationen haben folgende bayerische Kommunen bereits eine Informationsfreiheitssatzung (IF-Satzung) beschlossen:
1. Prien am Chiemsee am 17.12.2008 als erste Gemeinde in Bayern
2. Pullach im Isartal am 20.2.2009
3. Grasbrunn bei München am 28.4.2009
4. Kitzingen am 8.10.2009
5. Bad Aibling am 28.1.2010
6. Kahl am Main am 23.2.2010
7. Sinzing bei Regensburg am 24.2.2010
8. Schwandorf am 29.3.2010
9. Coburg am 29.6.2010
10. Passau am 26.7.2010
11. Ottobrunn am 29.9.2010
12. Bad Endorf zum 1. Januar 2011
13. Würzburg zum 1. Januar 2011
14. München zum 1.4.2011
Im Sinne eines vertrauensvollen und transparenten Zusammenwirkens ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern per Satzung ausdrücklich den Anspruch auf freien Informationszugang zu garantieren. Offenlegung schafft Vertrauen.
Wir bitten Sie, sehr verehrter Herr Bürgermeister und die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen im Stadtrat um Unterstützung dieses Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
Oskar Rau und Dr. Georg Gafus
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