Mühldorf: Auszug aus dem Bericht über die Ergebnisse der Stadtratsitzung vom 21.06.2012
Erschienen am: 28.06.2012
3. Zweigleisiger Bahnausbau Mühldorf - Tüßling
Im Zuge des 2-gleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Mühldorf – Tüßling queren im Stadtgebiet Mühldorf drei Strassen bzw. Geh- und Radwege die Gleise. Diese Überquerungen müssen erneuert und erweitert werden. Der Stadtrat beschließt die von der Stadt vorbereiteten Vereinbarungen mit der DB zu treffen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen:

• Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Töginger Straße

Die Kosten für den Neubau der Eisenbahnüberführung mit zusätzlicher Errichtung eines Geh- und Radweges entfallen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG), auf alle drei Beteiligten (DB, Landkreis und Stadt Mühldorf a. Inn). Es ergibt sich folgende Verteilung:

Gesamtkosten (einschl. Umsatzsteuer) 4.666.757,61 €
davon DB 1.996.905,58 €
davon Landkreis u. Stadt 2.669.852,03 €

• Erneuerung und Verlängerung der Geh- und Radwegbrücke Hölzlinger Weg

Da die Stadt Mühldorf a. Inn bei dieser Brücke keine Änderungswünsche hat trägt die DB die Kosten in voller Höhe (voraussichtlich 829.709,13 €). Jedoch hat die Stadt Mühldorf a. Inn den Vorteilsausgleich „neu gegen alt“ an die DB zu begleichen. Dieser beträgt nach vorläufiger Berechnung 459.900,-- €, zzgl. Umsatzsteuer.

• Erneuerung und Lageabänderung der Straßenbrücke Eichkapellenstraße

Da im Ortsteil Aham die bestehende Brücke nicht den heutigen Richtlinien angepasst werden kann (Mindestfahrbahnbreite, Bankette, Immissionsschutz) wird die Brücke um ca. 210 m in Richtung Westen verschoben;

Die Kosten für den Neubau der Straßenbrücke samt Neutrassierung der Eichkapellenstraße und Verlängerung des Imkerweges entfallen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG), auf die beiden Beteiligten (DB und Stadt Mühldorf a. Inn). Es ergibt sich folgende Verteilung:

Gesamtkosten (einschl. Umsatzsteuer) 3.055.447,99 €
davon DB 890.314,95 €
davon Stadt Mühldorf a. Inn 2.165.133,04 €

Voraussichtlich werden die Überführungen 2015 oder 2016 erneut. Die anfallenden Kosten von ca. 3 bis 4 Mio. € müssen dann in den städtischen Haushalt mit eingeplant werden. Die Stadt wird die Fördermittel nach GVFG / FAG von etwa 50 Prozent bei der Regierung von Oberbayern beantragen.


4. Änderung von Schulbezeichnungen

Bei der Benennung von Grundschulen soll das Wort „Volksschule“ nicht mehr verwendet werden. D.h. aus der „Volksschule Mühldorf-Mößling“ wird die „Grundschule Mühldorf-Mößling“ und aus der „Volksschule Mühldorf-Altmühldorf“ wird die „Grundschule Mühldorf-Altmühldorf“.
Der Stadtrat beschließt mit 15 : 6 Stimmen die Namensänderung.
Die 6 Gegenstimmen wollten den Namen der Grundschule Mühldorf-Altmühldorf in „Grundschule Mühldorf und Altmühldorf“ ändern, um den beiden Schulstandorten auch in der Namensgebung gerecht zu werden.