NGG: Gerichtsprozess im Schlachthofskandal ohne Ergebnis
Erschienen am: 09.11.2012
Einen solchen Massenandrang vor dem Arbeitsgerichtsort Mühldorf gibt es nicht alle Tage. Im Verfahren um die gekündigten Arbeiterinnen und Arbeiter des VION-Schlachthofs Waldkraiburg hatte der Vorsitzende Richter das persönliche Erscheinen angeordnet, ein ungewöhnlicher Vorgang. Von den 60 Gekündigten erschienen 56, diese waren zum großen Teil seit Mitternacht unterwegs, sie reisten aus Rumänien, Ungarn, Tschechien, Polen und der Slowakei an.

Georg Schneider von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zeigte sich begeistert: „Das belegt, dass hier mit aussergewöhnlicher Disziplin und Solidarität um die Arbeitsplätze gekämpft wird.“ Im propevollen Gerichtssaal konnten die Anwälte der Werkvertragsfirma CCF, die für den Konzern VION die Schlachtung und Zerlegung betreibt, den angereisten Klägern allerdings kein annehmbares Vergleichsangebot unterbreiten. Noch nicht einmal die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen könne man zusagen, so der Anwalt der CCF, ansonsten müsse man Insolvenz anmelden.

„Die Einhaltung der gesetzlichen Mindestbedingungen darf nicht von der Finanzkraft der Unternehmen abhängen: So hebelt man den Rechtsstaat aus. Im Übrigen bezweifeln wir, dass die CCF, und die damit verbundene rumänische Werkvertragsfirma Salamandra, nicht in der Lage sein soll, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen“, so Schneider.

Die 56 Kläger, die als Gewerkschaftsmitglieder fast alle rechtlich vom DGB-Rechtsschutz vertreten werden, haben das Magerangebot geschlossen abgelehnt, jetzt wird in einem Kammertermin über die Rechtmäßigkeit der Massenkündigung entschieden. Gewerkschafter Schneider zeigt sich optimistisch:“Die Rechtslage ist klar, wir sind überzeugt, dass den betroffenen Arbeitnehmern Gerechtigkeit widerfährt. Das System der Ausbeutung an deutschen Schlachthöfen, wie es am VION-Standort in Waldkraiburg praktiziert wird, muss beendet werden.“