Im März 2011 wurden sie rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt – die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien.
Obwohl das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) häufig aufgrund des großen Verwaltungsaufwandes kritisiert wurde, kann das Landratsamt Mühldorf eine steigende Anzahl an gestellten Anträgen feststellen. Wurden im Jahr 2011 erst 891 Anträge gestellt, so sind es im Jahr 2012 bis dato bereits 1323. Auch die Höhe der ausgezahlten Leistungen steigt: Waren es im Jahr 2011 noch 68 046 Euro, so sind es im Jahr 2012 bisher schon 122 101 Euro. Hinzu kommen noch die Leistungen für den Schulbedarf von SGBII-Empfängern, die ohne Antrag ausgezahlt werden und jährlich ca. 50 000 Euro betragen.
Ziel des Landratsamtes Mühldorf ist es, auch weiterhin die Möglichkeiten bei vielen Betroffenen dauerhaft und nachhaltig bekannt zu machen. Einige Betroffene sind sich auch nach der Einführung noch nicht der Möglichkeiten bewusst, die ihnen das Bildungspaket bietet bzw. unterschätzen dessen Zahlungen. Finanzielle Unterstützung bietet das Teilhabepaket zum Beispiel bei Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten. Dafür werden im Monat zehn Euro Zuschuss gezahlt. Auch bei Aktivitäten in der Schule greift das Bildungspaket. So wird Schulbedarf im ersten Schulhalbjahr mit 70 Euro und im zweiten Schulhalbjahr mit 30 Euro bezuschusst. Auch Tagesausflüge, Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagessen und Schülerbeförderung werden bei Bedarf finanziell unterstützt. Bei einer Familie mit mehreren Kindern können sich hier schnell jährliche Beträge von mehreren tausend Euro errechnen.
Weiterhin wird im Landkreis Mühldorf im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets die Schulsozialarbeit gefördert. Dadurch konnten im Jahr 2012 Jugendsozialarbeit am Sonderpädagogischen Förderzentrum Waldkraiburg mit 35 Wochenstunden und an der Grundschule Graslitzerstraße und der Grundschule Mühldorf-Altmühldorf mit jeweils 19,5 Wochenstunden eingerichtet werden. Zusätzlich wurde die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Mühldorf in diesem Jahr um sechs Wochenstunden aufgestockt.
Grundvoraussetzung für den Erhalt von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist der Erhalt einer der folgenden Grundleistungen:
- Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschuss nach dem BKGG
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Da es wiederum erst durch den Bedarf der BuT-Leistung zu einer Gewährung der Grundleistung kommen kann, empfiehlt das Landratsamt Mühldorf, sich beraten zu lassen. Die Leistungsgewährung erfolgt im Wesentlichen in Form von Direktzahlungen an den Leistungsanbieter, nicht an die Antrag stellenden Bürgerinnen und Bürger. Da eine Erstattung der Leistungen an den Antragsteller nur in Ausnahmefällen möglich ist, sollte ein Antrag in jedem Fall vor der Zahlungsleistung gestellt werden.
Bei Fragen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen wenden Sie sich bitte jederzeit gerne die zuständigen Kolleginnen beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn: