Die Bayerische Landesstiftung vergibt im Jahr 2013 erneut Preise für hervorragende Leistungen mit Bezug zu Bayern unter anderem auf dem sozialen Gebiet. Im sozialen Bereich sollen insbesondere praxisbezogene Leistungen und Initiativen ausgezeichnet werden, die ein besonderes soziales Engagement erkennen lassen, wie beispielsweise soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen, Pflegehilfen oder Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. Die Höhe des jeweiligen Preises beträgt 30.000 Euro, ggf. aufgeteilt auf mehrere Empfänger.
In der Regel werden Organisationen oder Gruppen ausgezeichnet; Einzelpersonen kommen nur ausnahmsweise und nur in besonders herausragenden Fällen - die über ein örtliches bzw. regionales Engagement hinausgehen - für eine Preisverleihung in Frage. Der erforderliche enge Bezug zu Bayern kann durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistung zu Bayern oder durch die Person des Auszuzeichnenden hergestellt werden.
Jeder Bewohner und jede Bewohnerin Bayerns sowie alle bayerischen Institutionen können schriftlich Vorschläge mit einer ausführlichen Begründung einreichen. Die Geschäftstelle der Bayerischen Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München, erbittet Vorschläge für den sozialen Bereich bis 31. März 2013. Die Richtlinien für die Vergabe eines Preises der Bayerischen Landesstiftung finden Sie im Internet unter www.landesstiftung.bayern.de/Download/Preisvergaberichtlinien.pdf.
(Textquelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)
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