Mit Stichtag 19. Januar 2013 wird deutschlandweit ein neuer Führerschein eingeführt. Alle ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Eine erneute Prüfung bzw. ein Gesundheits- oder Sehtest nach Ablauf dieser fünfzehn Jahre ist bisher nicht vorgesehen. Ein Umtausch von vorhandenen Führerscheinen, unabhängig ob graue oder rosa Papierführerscheine oder vorhandene Kartenführerscheine, ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus ändern sich in Deutschland mit 19. Januar 2013 auch zahlreiche Fahrerlaubnisklassen. Die bisherigen Klassen M und S werden durch die neue Klasse AM ersetzt. Im Zweiradbereich wird darüber hinaus der bisherige beschränkte Motorradführerschein (A18) durch die neue Klasse A2 ersetzt. Zukünftig können dann Motorradfahrer der Klassen A1 und A2 nach zweijährigem Besitz der Klasse und Ablegen einer praktischen Prüfung in die nächst höhere Zweiradklasse gelangen. Zu beachten ist, dass damit der automatische Aufstieg von der bisherigen Klasse A18 in die Klasse A wegfällt.
Auch im Pkw-Bereich wird es Änderungen geben. So wird eine neue Fahrberechtigung für Gespanne bis 4.250 kg eingeführt. Dieser so genannte „B 96“ kann nach erfolgreichem Erwerb der Klasse B und einer weiteren Unterweisung bei einer Fahrschule erworben werden. Eine zusätzliche Prüfung ist hier dann nicht erforderlich.
Für Lkw-Fahrer ändern sich zukünftig die Mindestalterregelungen. Nicht wie bisher mindestens 18 Jahre, sondern 21 Jahre muss der Bewerber alt sein, um einen Lkw-Führerschein erwerben zu können. Ausnahmen wird es für Berufskraftfahrer geben.
Weitere Informationen zu den anstehenden Änderungen finden Sie auch auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn unter www.lra-mue.de. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Führerscheinstelle unter Leitung von Frau Angela Aßmann telefonisch unter 08631/699 453, 08631/699 792 sowie 08631/699 629 oder auch persönlich gerne zur Verfügung. |
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