SÜDLICHES OBERBAYERN. Die „narrischen Tage“ sind vorbei, der Fasching wird am heutigen Aschermittwoch überall zu Grabe getragen. Zeit auch für die Polizei, ein Resümee der vergangenen zweieinhalb Wochen zu ziehen. Der Schwerpunkt der verstärkten Verkehrskontrollen lag in dieser Zeit auf der Überprüfung der Fahrtauglichkeit der Kraftfahrer. Die meisten davon waren vernünftig und setzten sich nicht „benebelt“ hinters Steuer, für einige Unbelehrbaren endeten die Faschingsfeiern aber mit der Abgabe des Führerscheins, mit Geldstrafen und langen Fahrverboten.
Im Zeitraum von 18 Tagen wurden in den neun Landkreisen und der Stadt Rosenheim insgesamt etwa 11.400 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Erstes Augenmerk galt dabei natürlich einem möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum.
Bei 3.474 Fahrzeugführern wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Bei 106 davon ergab sich eine Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit. Für 59 Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille bedeutete dies eine Strafanzeige und Führerscheinentzug. Den unrühmlichen Spitzenwert erzielte dabei ein Autofahrer mit 2,92 Promille. 47 Alko-Lenker mit geringerem Promillegehalt kamen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon. In 9 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen.
36 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor einem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen nochmals mit einer schriftlichen Verwarnung davon.
23 Verkehrsunfälle mit insgesamt 4 Verletzten waren zu verzeichnen, bei denen Alkoholeinfluss eine Rolle spielte. Bei 8 Unfallfahrern wurden dabei hohe Werte von über 1,5 Promille festgestellt. |
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