Mietwerterhebung für den Landkreis Mühldorf a. Inn
Landratsamt bittet um Mithilfe von Vermietern und Mietern.
Erschienen am: 10.11.2013
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn führt in den nächsten Monaten eine Mietwerterhebung im gesamten Landkreisgebiet durch, um zu ermitteln, welcher Quadratmeterpreis bei Unterkunftskosten im Landkreis Mühldorf a. Inn angemessen ist. Für ein repräsentatives Ergebnis wird eine große Anzahl an Mietdaten benötigt. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn bittet daher um Mithilfe von Vermietern und Mietern im Landkreis.

Die Ergebnisse sind nützlich für Arbeiten des Landratsamtes Mühldorf a. Inn im Bereich der Grundsicherung. Nach dem Sozialgesetzbuch II als auch im Bereich der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII können die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nur im angemessenen Rahmen übernommen werden. Eine Definition des Begriffs „angemessen“ wurde vom Gesetzgeber nicht vorgenommen. Die Auslegung obliegt daher, mit Ausnahme der Wohnungsgröße, den jeweiligen Trägern der Grundsicherung unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten vor Ort. Die erstellte Auswertung der Quadratmeterpreise kann darüber hinaus bei Vermietungen als unverbindliche Orientierungshilfe für Vermieter und Mieter herangezogen werden.

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn bittet daher Vermieter und Mieter, die notwendigen Daten dem Landratsamt Mühldorf a. Inn mitzuteilen. Selbstverständlich fließen die Daten nur anonymisiert in die Auswertung mit ein. Die erforderlichen Angaben sind:
Die Rückantwort der Mietdaten an Benjamin Jäger, Fachbereich für Soziales und Senioren, kann telefonisch (Tel.: 08631/699-407), per Email (benjamin.jaeger@lra-mue.de) oder auf der Homepage des Landratsamtes unter Bürgerservice, Fachbereiche, Soziales und Senioren (direkter Link: https://www.lra-mue.de/de/pub/buergerservice/fachbereiche/Soziales_und_Senioren.cfm) erfolgen. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Landratsamt Mühldorf a. Inn unter den angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.