Gültigkeit des Bürgerentscheids wird gerichtlich geklärt
Erschienen am: 24.12.2013
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat mit Bescheid vom 6.12.2013, eingegangen am 12.12.2013 den Bürgerentscheid zum Abriss des Gebäudes Stadtplatz 58 für ungültig erklärt. Die Entscheidung wird mit einem „Verstoß gegen das Kopplungsverbot“ begründet.

Die Abstimmung war nicht nur auf den Abriss Stadtplatz 58 beschränkt, sondern es sollte über das städtische Konzept zur Belebung des unteren Stadtplatzes abgestimmt werden, um damit den Bürgerinnen und Bürgern aufzuzeigen, wo künftig der Neubau des Theresia-Gerhardinger-Kindergartens errichtet werden soll und dass der Wochen- und Bauernmarkt einem Geschäftshaus nicht weichen muss.

Die Stadtverwaltung ist weiterhin der Auffassung, dass sehr wohl ein sachlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Maßnahmen gegeben ist und wird gegen den Bescheid Klage erheben