Stadtplatz 58: Klage der Bürgerinitiative abgewiesen
Erschienen am: 16.02.2014
Das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Altstadt Mühldorf – Werte bewahren statt zerstören“ hatte die Kreisstadt Mühldorf a. Inn für unzulässig erklärt. Dagegen hat die Bürgerinitiative geklagt.
Nach der mündlichen Verhandlung am 29. Januar wies das Bayerische Verwaltungsgericht München die Klage ab.