In der Zeit vom 10. bis 12. März 2014 können Eltern, die für ihr Kind im Betreuungsjahr 2014/15 einen Platz in einer Mühldorfer Kindertageseinrichtung benötigen, ihr Kind verbindlich anmelden.
Die Anmeldezeiten in den einzelnen Einrichtungen lauten wie folgt:
Städt. Kindergarten 1, Stadtplatz 58
Leitung: Frau Nestle-Haindl
08.00 Uhr – 10.00 Uhr und 12.30 Uhr – 14.00 Uhr
und nach telef. Vereinbarung unter 08631/13551
Städt. Kindergarten 2, Herzog-Friedrich-Str. 19
Leitung: Frau Bauer
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach telef. Vereinbarung unter 08631/15696
Städt. Kindergarten 3, Harter Str. 8
Leitung: Frau Fürst
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach telef. Vereinbarung unter 08631/379301
Städt. Kinderkrippe 1, Königseestr. 3
Leitung: Frau Schelle
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Tel. 08631/1689660
Städt. Kinderkrippe 1, Waidbruckstr. 12
Leitung: Frau Dollinger-Haimerl
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Tel. 08631/1688359
Kath. Kindergarten St. Nikolaus, Ahamer Str. 9
Leitung: Frau Tölg-Hanke
08.00 Uhr - 10.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Tel. 08631/7139
Kath. Kindergarten St. Peter und Paul, Münchener Str. 19
Leitung: Frau Obermeier
08.00 Uhr – 10.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Tel. 08631/2466
Kath. Kindergarten St. Pius X., Richterstr. 1
Leitung: Frau Distler
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Tel. 08631/2511
Kath. Kinderkrippe St. Pius X., Richterstr. 3
Leitung: Frau Jagmann
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Tel. 08631/1673910
Kath. Kinderwelt St. Laurentius, Gewerbestr. 3
Leitung: Frau Dotzauer
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Tel. 08631/7613
Waldorfkindergarten, Königseestr. 1
Leitung: Frau Bauer
13.00 Uhr – 14.00 Uhr (telefonische Anmeldung)
Tel. 08631/2968
Die Anmeldung findet in den Räumen der jeweiligen Einrichtung statt.
Die Anmeldung für die städt. Kinderkrippe 3 Harter Straße, die bis Ende 2014 ihre Pforten öffnen wird, erfolgt im städt. Kindergarten 3 (Harter Straße). Zum Beginn des neuen Betreuungsjahres wird der städt. Kindergarten 1 vom Stadtplatz 58 in das neu errichtete Gebäude in der Tachinger-See-Straße (Mühldorf-Süd) umziehen.
Das Angebot der Kinderkrippen richtet sich in erster Linie an die Kinder unter 3 Jahren. Für die Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung ist der Besuch eines Kindergartens vorgesehen.
Die verbindliche Anmeldung ist jedoch keine Platzzusage in der angemeldeten Einrichtung. In einem gemeinsamen Gespräch mit allen Einrichtungsleitungen wird voraussichtlich Anfang April 2014 über die Aufnahme und die Vergabe der Betreuungsplätze entschieden.
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