SÜDLICHES OBERBAYERN. Die „narrischen Tage“ sind vorbei. Zeit für die Polizei, ein Resümee der vergangenen viereinhalb Wochen zu ziehen. Natürlich ging es in auch heuer vor allem wieder darum, die Fahrtauglichkeit der Kraftfahrer zu überprüfen und die meisten Fahrzeuglenker waren auch vernünftig und setzten sich nicht „benebelt“ hinters Steuer. Für einige Unbelehrbaren endeten die Faschingsfeiern aber mit der Abgabe ihres Führerscheines, mit Geldstrafen und langen Fahrverboten.
Im Zeitraum von 32 Tagen wurden in den neun Landkreisen und der Stadt Rosenheim insgesamt etwas mehr als 15.000 (2013: rund 11.400) Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Und natürlich schauten die Beamten dabei zuerst auf einen möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum.
Bei 4.514 Fahrzeugführern wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Bei 212 davon ergab sich eine Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit. Für viele davon bedeutet dies eine Strafanzeige und Führerscheinentzug, andere kamen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon. Den unrühmlichen Spitzenwert erzielte dabei ein Autofahrer mit 2,98 Promille.
In 31 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen.
48 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor einem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen nochmals mit einer schriftlichen Verwarnung davon.
55 Verkehrsunfälle waren zu verzeichnen, bei denen Alkoholeinfluss eine Rolle spielte. |
|