[jba] „Der Trassenverlauf der B 15 n südlich der A 92 steht noch lange nicht fest“, betont Bundestags-abgeordnete Julia Bartz. „Mit einer Festlegung ist frühestens 2016 zu rechnen.“
Auf Anfrage von Julia Bartz MdB bestätigt dies ein aktuelles Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dorothee Bär. Demnach werden im Rahmen der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und eines neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen Konzeptplanungen für den Abschnitt Geisenhausen (B 299) – Schwindegg (A 94) – Rosenheim (A 8) erstellt. Jedoch werden derzeit keine konkreten Planungen in diesem Abschnitt angestellt.
Der neue BVWP wird den Neubau der B 15 n zwischen Landshut und Rosenheim als wichtiges Bundesfernstraßenprojekt in Bayern enthalten. Dieser wird jedoch einer „fachlichen und gesamtwirtschaftlichen Maßnahmenbewertung unterzogen werden. Dabei wird abgeschätzt werden, ob für einen Projektvorschlag - wie dem Bau der B 15 neu - unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile grundsätzlich Bedarf besteht“, so heißt es weiter im Schreiben aus dem Bundesministeriums für Verkehr.
Weiter wird betont, dass auch im Rahmen des BVWP „keine konkreten Festlegungen etwa zum exakten
Verlauf einer erwogenen Straßenführung getroffen werden. Diese werden ggf. Gegenstand anschließender Planungsphasen, der Entwurfs- und der Planfeststellungsplanung, sein.“
Bartz betont, dass ein neuer BVWP erst entsprechend den Ergebnissen der vergleichenden Projektbewertung aufgestellt werden wird. Auf dieser Grundlage wird der Deutsche Bundestag im Jahr 2016 auch über eine Wiederaufnahme und Dringlichkeitseinstufung der B 15 n in einen neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen entscheiden. „Das heißt für uns konkret: wir stehen erst am Anfang des Dialog- und Entscheidungsfindungsprozesses“, so Bartz.
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