[gö] Altötting/Mühldorf. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zu Direktzahlungen an Landwirte mit großer Mehrheit verabschiedet. Mit dem Gesetz haben Landwirte Planungssicherheit und können mit den Anbauvorbereitungen für den kommenden Herbst beginnen. Es wurden Regeln vereinbart, mit denen vor allem bäuerliche Familienbetriebe gesichert werden und der Umweltschutz gestärkt wird.
In Zukunft werden 30 Prozent der Mittel der EU-Agrarförderung nach ökologischen Kriterien vergeben. Die mit dem Direktzahlungen-Durchführungsgesetz beschlossene besondere Förderung der ersten Hektare und der Junglandwirte bringt bayerischen Bauern etwa 50 Millionen Euro im Jahr.
„Wir haben uns als CSU erfolgreich für eine Besserstellung von Junglandwirten und für die höhere Förderung der 46 ersten Hektare eingesetzt“ erklärte der Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer und führte weiter aus: „aber auch bei den strittigen Themen Dauergrünland und ökologische Vorrangflächen konnte eine Lösung gefunden werden.“
Beim Dauergrünland gilt das Leitmotiv „Grünland bleibt Grünland“. In den besonders umweltsensiblen Flora-Fauna-Habitat Gebieten (FFH) besteht ein generelles Umbruch- und Pflugverbot. Außerhalb dieser Schutzgebiete muss jede Fläche Dauergrünland, die umgebrochen wird, durch Neuaussaat ausgeglichen werden. Anderenfalls erfolgt keine Förderung.
Gleichzeitig wird eine vernünftige Nutzung der ökologischen Vorrangflächen gesichert: „Wichtig war der CSU in den Verhandlungen insbesondere, dass auch Zwischenfrüchte und stickstoffbindende Hülsenfrüchte angebaut und bedarfsgerecht gedüngt werden können.“ erklärt Mayer. |
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