Immer wieder passiert es, dass ein verletzter Vogel aufgefunden wird. Ursachen für Verletzungen sind häufig Kollisionen im Straßen- und Bahnverkehr oder mit großen Glasflächen (Fenster oder Spiegelfassaden). Hinzu kommen Schäden durch Stacheldraht, Stromleitungen, Vergiftungen, Fallen, Schussverletzungen und Angriffe durch natürliche Feinde. Oftmals sind die Vögel aber auch einfach nur ausgehungert und total erschöpft.
Verletzte Wildvögel befinden sich zunächst einmal in einem Schockzustand und versuchen, sich zu verstecken, um nicht Opfer von Beutegreifern zu werden. Dies bedeutet, dass man sich solch einem Tier nur ruhig und sehr vorsichtig nähern sollte. Insbesondere Greifvögel und Eulen haben scharfe Krallen und kräftige Schnäbel, wodurch die Verletzungsgefahr beim Einfangen sehr hoch ist.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Vogel, der flugunfähig ist, auch dringend Hilfe benötigt. Ausnahmen stellen nur fast flügge Jungvögel dar, die nicht unbedingt hilfsbedürftig sind. Junge Eulenvögel z.B. werden regelmäßig am Erdboden sitzend von den Elterntieren weiterversorgt. Diese Tiere sollten, wenn sie keine erkennbaren Verletzungen aufweisen, nicht mitgenommen werden.
Bei hilflosen oder verletzten Wildvögeln wird häufig versucht, diese selbst im Käfig gesund zu pflegen. Hiervon wird dringend abgeraten. Es besteht die Gefahr, dass sich die Tiere zu sehr an den Menschen gewöhnen und dann nicht mehr ausgewildert werden können. Wenn verletzte Vögel hilflos aufgefunden werden, brauchen sie fachgerechte Pflege. In solchen Fällen sollte man das Landratsamt Mühldorf a. Inn Tel. 08631 / 699-0 bzw. außerhalb der Dienstzeit die örtlich zuständige Polizeidienststelle unter der Tel. Nr. 08631 / 3673-0 (Mühldorf), 08638 / 9447-0 (Waldkraiburg), 08072 / 9182-0 (Haag) verständigen.
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