Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München II bezüglich eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt zum Nachteil Bundesministerium f. Bildung u. Forschung wegen Subventionsbetruges:
Die Staatsanwaltschaft München II hat mit Verfügung vom 29.07.2014 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zum Nachteil Bundesministerium f. Bildung u. Forschung wegen Subventionsbetruges eingestellt. Dies hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft München II erfahren.
Die Staatsanwaltschaft hat die Einstellungsverfügung damit begründet, dass ein Tatnachweis nicht geführt werden kann. Das gegen Unbekannt geführte Verfahren wegen des Verdachts eines Subventionsbetruges war demnach einzustellen.
Die durch einen Anzeige-Erstatter übermittelten Unterlagen, denen zufolge Vorwürfe im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Förderleistungen durch den Landkreis Mühldorf a. Inn im Rahmen des Programms "Lernen vor Ort" erhoben wurden, konnten diese Vorwürfe nicht bestätigen: Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass weder eine zweckwidrige Mittelverwendung vorliege noch ein Verschweigen subventionserheblicher Tatsachen. Der Fördermittelgeber wurde zu keiner Zeit vom Landratsamt über subventionserhebliche Tatsachen getäuscht noch in einem etwaigen Irrtum belassen.
Das Landratsamt hatte ohnehin keinen Zweifel daran, dass die Ermittlungen ins Leere laufen würden, da die erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehrten. Das Landratsamt legt dabei Wert auf die Feststellung, dass sich das Ermittlungsverfahren gegen "Unbekannt" gerichtet hatte, und nicht etwa gegen konkrete Personen im Landratsamt. Zu keinem Zeitpunkt wurden Mitarbeiter des Landratsamtes im Rahmen dieser Ermittlungen von Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft vernommen.
Der Landrat bedauert außerordentlich, dass das Landratsamt und der Landkreis Mühldorf a. Inn durch diese unhaltbaren, anonym vorgebrachten Vorwürfe in die Schlagzeilen geraten war ohne jeden Grund, wie sich nun bestätigt hat.
Hier die Presseerklärung im Original als PDF |
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