Häufig gestellte Fragen zum Thema „Asyl“

Erschienen am: 29.12.2014
Uns ist bewusst, dass mit der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern berechtigte Fragen, Sorgen, Wünsche und Anregungen verbunden sind. Unser Anspruch ist es, hierfür jederzeit ein offenes Ohr für die Bürgerinnen und Bürger zu haben und einen transparenten Dialog ohne Vorurteile gegenüber den Asylbewerbern und gegenüber den Sorgen der Bürger zu führen. Nur durch ein gemeinsames Miteinander und ausreichender Kommunikation können Missverständnisse und irritierende Zerrbilder – wie z.B. das vom Asylbewerber mit Smartphone und Markenkleidung – ausradiert werden. Dazu wollen wir mit dieser Information beitragen.

Was bedeutet „Asylbewerber“?
Asylbewerber sind rechtlich betrachtet Antragsteller, die angeben, in ihrem Heimatland verfolgt oder bedroht zu sein. Für die Überprüfung der Richtigkeit dieser Behauptung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Bis zu einer Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling haben diese Menschen einen Anspruch auf Sozialleistungen. Hierzu gehören ein Dach über dem Kopf, Heizung, Warmwasser, eine Grundausstattung an Mobiliar und Haushaltsgeräten aber auch Geld für Bekleidung, Ernährung sowie für persönliche Bedürfnisse. Im Kingdom-Parc wird den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern lediglich für die persönlichen Bedürfnisse ein Taschengeld ausgegeben, alle vorangegangenen Leistungen werden als Sachleistungen abgegolten.

Aus welchen Ländern kommen die Asylbewerber?
Die derzeitigen Asylbewerber im Landkreis Mühldorf a. Inn kommen aus 28 verschiedenen Ländern, u.a. aus Somalia, Syrien, Eritrea, Äthiopien, Nigeria, Ägypten, Tunesien, Marokko und aus dem Irak.

Aufenthaltspflicht/Residenzpflicht.
Asylbewerber müssen sich in dem Bezirk des für sie zuständigen Ausländeramts aufhalten. Vorübergehend können sie den Landkreis ohne besondere Erlaubnis verlassen und sich innerhalb des jeweiligen Regierungsbezirks bewegen (Landkreis Mühldorf a. Inn = Oberbayern).

Sozialleistungen
Asylbewerber erhalten identische Leistungen wie Hartz IV-Empfänger. Während Hartz IV-Empfänger ausschließlich Bargeld erhalten, bekommen Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen (Miete, Einrichtung der Wohnungen, Gebrauchs- und Verbrauchartikel des Haushaltes, Strom, Müll, Heizung, Babyerstausstattung etc.) in Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Folgende monatliche Beträge erhält ein alleinstehender Asylbewerber in der Notaufnahmeeinrichtung
(z.B. Kingdom-Parc):


Für Ernährung: 0 € (Verpflegung vor Ort)
Für Bekleidung: 0 € (wird als Sachleistung vor Ort gewährt)
Gesundheitspflege/Medikamente: 0 € (wird gewährleistet)
Taschengeld (z.B. Fahrkarten, Telefon, Freizeit, Bildung): 140,00 €
Insgesamt: 140,00 €
Kinder von 15 bis 18 Jahre: 83 €
Kinder von 7 bis 14 Jahre: 90 €
Kinder von 0 bis 6 Jahre: 82 €

Folgende monatliche Beträge erhält ein alleinstehender Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft und in einer dezentralen Unterkunft:
Für Ernährung: 139,35 €
Für Bekleidung: 32,98 €
Gesundheitspflege/Medikamente: 16,87 €
Taschengeld (z.B. Fahrkarten, Telefon, Freizeit, Bildung): 140,00 €
Insgesamt: 329,20 €
Kinder von 15 bis 18 Jahre: 83 €
Kinder von 7 bis 14 Jahre: 90 €
Kinder von 0 bis 6 Jahre: 82 €

Welche Gesundheitsleistungen dürfen Asylbewerber in Anspruch nehmen?
Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Werdenden Müttern und Wöchnerinnen werden ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel gewährt. Zudem können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.